Landkreis bestätigt Vogelgrippe-Fall in Waldeck-Frankenberg

Rubrikbild by Rainer Sturm pixelio.de

 Korbach(nh). In Waldeck-Frankenberg gibt es einen ersten Vogelgrippe-Fall. Festgestellt wurde der Virus-Typ H5N8 bei einer Wildente. Das hat das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt, teilt der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises mit. „Bei dem Tier handelt es sich um eine Tafelente, die am vergangenen Montag am Twistesee gefunden wurde“, so Landwirtschafts-Dezernent Friedrich Schäfer. „Wir hoffen, dass es sich dabei um einen Einzelfall handelt.“ In enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat der Landkreis sofortige Maßnahmen ergriffen: Rund um den Fundort wurde in Abstimmung mit dem Ministerium in einem Radius von einem Kilometer ein Sperrbezirk eingerichtet; im Umkreis von drei Kilometern zusätzlich dazu ein Beobachtungsgebiet. In beiden Zonen gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht für alle Geflügeltiere. Vom Sperrgebiet ist kein gewerblicher Geflügelbetrieb betroffen. Im Beobachtungsgebiet gibt es derzeit 19 nicht gewerbliche Betriebe mit 227 Hühnern, 22 Enten, 135 Tauben und 10 Gänsen. „In den kommenden drei Wochen werden wir im Beobachtungsgebiet die Einhaltung der Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen überprüfen“, erklärt der Leiter des Veterinäramtes Dr. Martin Rintelen. An den Ein- und Ausgängen der Ställe beispielsweise sind Matten mit Desinfektionsmitteln auszulegen, Haustiere wie Hunde oder Katzen dürfen im Sperrgebiet und in der Beobachtungszone nicht frei umherlaufen und betriebsfremde Personen müssen sich von den Geflügelställen fernhalten.

Das bei der Ente festgestellte Virus H5N8 ist unter Geflügel hoch ansteckend. Das Friedrich-Löffler-Institut spricht von einem hohen Eintragsrisiko durch Wildvögel. Heimisches Geflügel ist gefährdet, sich über direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln – beispielsweise durch Kot oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen – anzustecken. Die Sicherheitsmaßnahmen im Sperrgebiet sind daher gründlich einzuhalten. „Eine Übertragung auf den Menschen ist bisher nicht bekannt“, so Dr. Martin Rintelen weiter. „Trotzdem sollte man grundsätzlich den Kontakt zu kranken oder toten Tieren meiden.“ Das Auffinden von verendeten oder kranken Tieren muss darüber hinaus unverzüglich dem Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg gemeldet werden. Bereits Anfang der Woche hatte das Umweltministerium landesweit erlassen, Freilandgeflügel in Risikogebieten in Hessen grundsätzlich aufzustallen. Als Risikobezirk wurde in Waldeck-Frankenberg das Gebiet etwa 500 Meter rund um den Edersee vom Land Hessen definiert, weil dort oft Zugvögel rasten, die das Virus in sich tragen und den Erreger über große Strecken hinweg weiter verbreiten können. Betroffen sind davon die Gemarkungen Herzhausen östlich der Bahnlinie „untere Edertalbahn“ (Korbach-Frankenberg), Harbshausen, Asel, Nieder-Werbe, Edersee, Bringhausen, Hemfurth und Affoldern südlich der Landesstraße 3086.

Hintergrund

1. Was ist die Vogelgrippe?
Die Vogelgrippe ist eine Infektion mit Influenza-Viren, die alle Geflügelarten befallen kann. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Virustypen unterschieden. Beim in Waldeck-Frankenberg festgestellten hochansteckenden Virustyp H5N8 besteht die Gefahr, dass ein Großteil des infizierten Geflügels verendet – wobei Nutzvögel, insbesondere Hühner, dabei stark gefährdet sind.

2. Wie wird das Virus übertragen?
Durch Kontakt mit kranken Tieren oder deren Ausscheidungen können sich gesunde Tiere anstecken. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeiten aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. Weiterhin kann eine Übertragung auch durch kontaminierte Gebrauchsgegenstände wie Fahrzeuge, Geräte oder Verpackungsmaterial geschehen. Das Virus wurde vermehrt bei Wildvögeln nachgewiesen. Diese können den Erreger über große Strecken hinweg weitertragen. Das Ansteckungsrisiko zwischen Wild- und Nutzvögeln ist insbesondere bei Haltungen in der Nähe von Wasservogelrast- und –sammelplätzen erhöht.

3. Ist die Vogelgrippe ansteckend für den Menschen?
Laut Friedrich-Loeffler-Institut, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, sind Infektionen des Menschen mit dem H5N8-Erreger in Deutschland bisher nicht bekannt. Eine Übertragung des Virus durch Lebensmittel ist unwahrscheinlich. Die Hygieneregeln, die bei der Verarbeitung von Geflügel ohnehin wegen des Schutzes vor Salmonellen gelten, sollten jedoch beachtet werden.

4. Wie können sich Geflügelhalter präventiv schützen?
Geflügelhalter sollten ihren Tieren keine Kontaktmöglichkeit mit natürlichen Gewässern geben und diese nur an Stellen füttern, die für Wildvögel unzugänglich sind. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollte für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Jäger, die mit Federwild in Kontakt gekommen sind, sollten Hausgeflügel meiden. Ebenso sollte der direkte Kontakt von Personen und Haustieren zu toten oder kranken Wildvögeln verhindert werden. Das Auffinden von toten oder kranken Tieren muss dem Veterinäramt gemeldet werden.

5. Welche Vorsichtsmaßnahmen werden getroffen, um eine Ausbreitung zu verhindern?
Die Behörden bemühen sich gemeinsam mit den Geflügelhaltern, eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. So hat das Land vorsorglich beschlossen, hessenweit eine Aufstallung von Freilandgeflügel in Risikogebieten anzuordnen. Das sind insbesondere gewässernahe Gebiete, da bisher vornehmlich Wasservögel betroffen sind. Für den Landkreis Waldeck-Frankenberg hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz das Gebiet rund um die Edersee-Sperre als Risikogebiet erklärt, weil dort bekanntermaßen Zugvögel rasten. Betroffen sind die Gemarkungen Herzhausen östlich der Bahnlinie „untere Edertalbahn“ (Korbach-Frankenberg), Harbshausen, Asel, Nieder-Werbe, Edersee, Bringhausen, Hemfurth und Affoldern südlich der Landesstraße 3086. Um den Fundort des infizierten Tieres am Twistesee wurde ein Sperrbezirk von einem Kilometer eingerichtet, in dem sofortige Stallpflicht für alle Geflügeltiere herrscht. Zudem dürfen hier weder lebendes Geflügel, noch Bruteier verbracht werden. Des Weiteren gibt es eine Beobachtungszone in einem Umkreis von drei Kilometern, in der alle Geflügelbestände klinisch untersucht und auf Krankheitssymptome hin kontrolliert werden. Auch dort herrscht Aufstallungspflicht. Darüber hinaus gelten besondere Sicherheits- und Hygienemaßnahmen. Das Veterinäramt des Landkreises wird überprüfen, ob die Auflagen eingehalten werden. Zudem sollten sich alle Geflügelhalter, die sich noch nicht beim Veterinäramt als solche angemeldet haben, dies unverzüglich nachholen. Formulare sind auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de zu finden. Für den Fall, dass der Erreger einen Geflügelmastbetrieb befällt, gelten EU-weite Vorschriften. Im Ernstfall würde das Geflügel in infizierten Beständen getötet und unschädlich beseitigt werden. Das Vorgehen wird in regelmäßigen Katastrophenschutzübungen des Veterinäramtes – selbstverständlich ohne Tiere – durchgeführt und somit für den Ernstfall geprobt.

6. Wie sind die Abläufe, wenn ein verendetes Tier mit Verdacht auf Vogelgrippe im Landkreis aufgefunden wird?
Wenn ein toter Wildvogel gefunden wird, ist unverzüglich das Veterinäramt des Landkreises Waldeck-Frankenberg zu informieren: Die Notrufnummer (06451) 743 753 steht dafür rund um die Uhr zur Verfügung. Mitarbeiter holen das tote Tier ab und leiten es unverzüglich weiter an das Untersuchungsamt Landesbetrieb Hessisches Landeslabor nach Gießen. Dort finden die ersten Untersuchungen statt. Wenn dann das Influenza-Virus festgestellt wurde, gehen die Proben sofort weiter an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI). Dort erfolgt dann die endgültige Bestimmung des Erregers.

7. Welche Erreger sind für Tiere gefährlich, welche für Menschen und warum?
Bei den aktuellen Ausbrüchen von Influenza bei Wildgeflügel wurde ein Virus Typ H5N8 festgestellt. Infektionen des Menschen mit H5N8 sind bisher nicht bekannt. Für die Übertragung anderer Subtypen (H5N1, H7N9) von Vögeln auf den Menschen waren in der Vergangenheit fast ausschließlich direkte Kontakte mit infiziertem lebendem Geflügel verantwortlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren, gibt es keine Belege.

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