Wiesbaden/nh). Die Anhörung zum Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über Betreuungs- und Pflegeleistungen hat nach Auffassung der gesundheits- und pflegepolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Daniela Sommer ergeben, dass der Entwurf ungeeignet ist, um den heutigen Herausforderungen gerecht zu werden. „Die Kritik zielt insbesondere darauf, dass das Gesetz nicht nach Wohnformen differenzierte Vorgaben macht. Wir haben aber in der heutigen Zeit nicht mehr nur das klassische Heim mit Vollversorgung oder die ambulante Betreuung zu Hause. Neue Wohnformen wie Wohngemeinschaften sind gerade bei der Versorgung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind, auf dem Vormarsch. Das Gesetz bildet die Lebenswirklichkeit älterer Menschen nicht ab. Träger, die sich für betreute Wohngemeinschaften engagieren wollen, werden durch das Gesetz behindert. So wird passgenaue Versorgung verhindert“, sagte Dr. Sommer. Die SPD-Landtagsfraktion hat bereits im Februar 2012 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Differenzierung nach Wohnformen beinhaltet.Der Entwurf ist jedoch von der damaligen Mehrheit von CDU und FDP abgelehnt worden. „Nach der jetzigen Anhörung fühlen wir uns bestätigt und halten an unseren Forderungen fest. Wir brauchen praktikable Rahmenbedingungen für die Träger, wir brauchen Lebens- und Versorgungsformen, die den Vorstellungen der älteren Generation entsprechen“, so die SPD-Abgeordnete. Nachbesserungsbedarf sieht Dr. Sommer auch bei der Personalbemessung und bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Einrichtungen, bei der Partizipation und der Stärkung der persönlichen Rechte. „Nicht hinnehmbar ist auch, dass das im Gesetz von 2012 verankerte Beschwerdetelefon bis heute nicht eingerichtet wurde. Darüber hinaus fehlt die nach Gesetz erforderliche Heimmindestbauverordnung, die unter anderem die Mindestgröße der Zimmer und die Ausstattung der Einrichtungen regelt. Dieser Zustand muss schnellstmöglich beendet werden“, sagte Dr. Sommer. Die gesundheitspolitische Sprecherin kündigte an, dass die SPD die Anhörung genau auswerten und über einen Änderungsantrag beraten werde: „Dabei können wir natürlich nur die schlimmsten Mängel beseitigen. Den heutigen Anforderungen kann man nur mit einer kompletten Novelle des Gesetzes gerecht werden.“