Medizinische Promotionen: Qualität des Doktorgrades nicht gefährden

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Dr. Daniela Sommer(SPD) fordert allgemeingültige Standards für medizinische Promotionen

Wiesbaden.(nh) Dr. Daniela Sommer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und stellvertretende hochschulpolitische Sprecherin der SPD im Hessischen Landtag, unterstützt die aktuelle Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), allgemeingültige Qualitätsstandards für Promotionen in der Medizin festzulegen. „Keine andere Promotion leidet in der Wissenschaft unter einem so schlechten Ruf wie die medizinische. Die Verleihung des Doktorgrades erfolgt in Deutschland weitgehend unabhängig von der Qualität der Promotionsleistungen. Aufgrund dessen werden medizinische Promotionen im Ausland zum Teil nicht anerkannt.“ Sommer setzte sich im Rahmen einer parlamentarischen Initiative bereits mit dem Thema auseinander und beschäftigte sich mit den Anzeigen und der Aberkennung medizinischer Promotionen aufgrund wissenschaftlichen Fehlverhaltens (Drucksache 19/1878). „Es gibt zwar dokumentierte Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten an hessischen Hochschulen, der Doktorgrad wurde jedoch zum Teil nicht entzogen. Allgemeingültige Standards können eine Möglichkeit darstellen, gefälschten oder unzureichenden Arbeiten entgegenzuwirken und somit die Qualität und Wertschätzung des Doktortitels nicht zu gefährden.“

Sommer findet daher die Empfehlung der HRK sinnvoll, dass Dissertationen in der Medizin – wie in anderen Fachdisziplinen auch – erst nach Absolvierung des Studiums verfasst werden sollten, damit ausreichend Vorwissen und Zeit für eine eigenständig verfasste Forschungsarbeit vorhanden sei. Dies setze sowohl eine Einführung in wissenschaftliche Methoden und Arbeitstechniken während des Studiums als auch eine stärkere Strukturierung der Promotionsphase mit entsprechender Betreuung voraus. „Einige hessische Hochschulen bieten in der Medizin bereits Promotionsprogramme und -kollegs an. Ein Ausbau dieser kann dem schlechten Ruf der medizinischen Promotion entgegenwirken. Ziel muss die Einhaltung allgemeingültiger Qualitätsstandards sein, welche die Besonderheiten eines medizinischen Studiums mit seiner langen Regelstudienzeit und anschließenden Facharztausbildung berücksichtigen.“

 

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