Waldeck-Frankenberg(nh). In der Zeit vom 5. bis einschließlich 29. Oktober 2016 sind wieder speziell gekennzeichnete Sammelfahrzeuge unterwegs, um Sonderabfälle entgegenzunehmen. Den Bürgerinnen und Bürgern wird somit auf bequeme Weise ermöglicht, diese Abfälle einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Angenommen werden umweltgefährdende Abfälle. Die maximale Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren und Laugen sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Annahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Litern, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter. Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Die Behältnisse müssen fest verschlossen sein und werden mit entsorgt. Altöle werden nicht angenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet. Altmedikamente aus privaten Haushalten werden ohne Verpackungen in kleinen Mengen entgegengenommen. Neben den Sonderabfällen können auch Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 ltr. abgegeben werden. Fernsehgeräte und Bildschirme sowie alle Großgeräte (wie z.B. Herde, Waschmaschinen, Trockner, Mikrowellen, Dunstabzugshauben, Bügelmaschinen, Rasenmäher, Computer u.ä) sind grundsätzlich von der Annahme über die mobile Sammlung ausgeschlossen. Sie können in haushaltsüblichen Mengen kostenlos an den Abfallentsorgungsanlagen des Kreises abgegeben werden bzw. über die Städte und Gemeinden entsorgt werden.
Neonröhren und Energiesparlampen können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden. In größeren Mengen können sie ebenfalls kostenlos bei den Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg abgegeben werden. Gewerbliche Abfallerzeuger mit einer abzugebenden Menge von über 50 Lampen wenden sich bitte an gewerbliche Sammelstellen. Die Sonderabfälle sind zum Schutz spielender Kinder persönlich abzugeben. Keinesfalls dürfen die Abfälle an den Sammelstellen unbeaufsichtigt abgestellt werden. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird gebeten, sich nicht mit dem eigenen Kraftfahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten. Sonderabfall-Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden. Von Handwerksbetrieben, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder aus dem Verwaltungsbereich wird eine Entsorgungsgebühr in Höhe von 7,00 €/kg erhoben. Durch die Verwendung schadstofffreier Produkte leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Abfallberatung des Landkreises unter der Tel. Nr. 06451 / 743-746 oder im Internet unter www.abfallw-wa-fkb.de