Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Anpassung der Verordnung auf Landesebene ist nötig

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Nur sieben Pflegedienste bieten Entlastungsleistung in Hessen an

Wiesbaden/Waldeck-Frankenberg(nh). Durch das Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz, PSG I) haben seit dem 01.01.2015 alle Pflegebedürftigen einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Pflegebedürftigen wird ein Betrag in Höhe von bis zu 104 Euro monatlich für die Inanspruchnahme der gesetzlich festgelegten sog. zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erstattet.

Das Bundegesetz hat die Regelung für diese Leistungen auf Landesebene delegiert. Bisher aber hat die Landesregierung, die bestehende Rechtsverordnung noch nicht an die Gesetzesänderung angepasst. Die Landesregierung hält derzeit eine Anpassung der Ausführungsverordnung nich tnotwenig.  Die gesundheitspolitische Sprecherin Dr. Daniela Sommer sagte diesbezüglich im sozialpolitischen Ausschuss: „Die Zugangsvoraussetzungen für eine Zulassung sind und bleiben zu hoch, sie sind für Vereine, gar für Einzelpersonen kaum realisierbar. Die derzeitige Ausführungsverordnung unterscheidet nicht zwischen Betreuungsleistungen, bei denen ein höherer Qualitätsanspruch nachvollziehbar ist, und den Entlastungsleistungen.“

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Sommer erläutert: „Eine solche Unterscheidung aber ermöglich, dass auch niedrigschwellige Angebote, wie gemeinsam Schach spielen, den Friedhof besuchen, aber auch haushaltsnahe Leistungen getätigt werden können, die in ihrer Zulassung bisher den gleichen Voraussetzungen der Pflege und Betreuung entsprechen müssen. Auch ist es nach wie vor nicht möglich, Entlastungsleistungen auch gewerblich anzubieten. Eine Modifizierung der bestehenden Verordnung ist wichtig, denn viele Pflegebedürftige, die Kenntnis von der Möglichkeit haben, Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen zu können, finden keine entsprechenden Angebote.“ Die Liste der zugelassenen Leistungserbringer zeigt, dass 319 Anbieter in ganz Hessen vorhanden sind, davon bieten allerdings nur sieben auch Entlastungsleistung an und von diesen sieben, befinden sich vier Anbieter in Marburg, so dass rechnerisch für den Rest von Hessen lediglich drei Anbieter vorhanden sind, die sich im Rahmen von Entlastungsleistungen z. B. um den Besuch des Friedhofs, eines Zoos oder Konzerts, öffentlicher Veranstaltungen oder bei anderweitiger Gestaltung des Alltages, Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen, Unterstützung im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen etc. kümmern. In den von der Landesregierung aufgeführten Leistungserbringern werden für Waldeck – Frankenberg vier Anbietern genannt. In der Realität aber gibt es mehrere Pflegedienste und weitere Anbieter, die Betreuungsleistungen, aber wenige bis gar keine Entlastungsleistungen anbieten, da sie sich auf die originäre Pflege spezialisiert haben.  „Sieben Anbieter für Entlastungsleistungen in Hessen sind zu wenig – so auch die Rückmeldung aus der Praxis-, um die Menschen tatsächlich in ihrem Alltag zu entlasten und die Hilfe zu bieten, die das Pflegestärkungsgesetz mit den Betreuungs- und Entlastungsleistungen verspricht. Wir brauchen dringend die Anpassung der Ausführungsversordnung, damit jene die Hilfe und Unterstützung benötigen, diese auch erhalten können!“ sagt die Gesundheitspolitikerin Dr. Daniela Sommer abschließend.

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