Waldeck-Frankenberg(ots). Wie im letzten Jahr auch, wird die Polizei am 1. Mai gemeinsam mit den Ordnungsämtern der Gemeinden und Städte an zentralen Veranstaltungsorten von Maifeiern insbesondere die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen kontrollieren. Zu den Schwerpunkten gehören zum Beispiel die Veranstaltungen an der „Chaotenwiese“ am Twistesee, an der Strandbar in Rehbach am Edersee, an der Liegewiese Waldeck-Scheid, am Sportplatz in Nieder-Ense sowie in den Ederauen von Frankenberg nach Dodenau. Aber auch anderorts ist mit der Präsenz der Ordnungshüter jederzeit zu rechnen.
Die Erfahrungen in den letzten Jahren haben gezeigt, dass es bei steigendem Alkoholkonsum zu körperlichen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten kommen kann. Dieser Entwicklung trägt die Polizei Rechnung und wird insbesondere auf jugendschutzrechtliche Belange achten. Hochprozentiger Alkohol wird bei Jugendlichen nicht geduldet. Aufklärende Gespräche über übermäßigen Alkoholkonsum stehen zwar im Vordergrund, aber auch Verstöße werden entsprechend konsequent geahndet werden. Die Polizei weist dabei noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gilt in der Öffentlichkeit ein absolutes Alkoholverbot. Ab 16 Jahren ist der Genuss „leichter“ Alkoholika wie Sekt, Wein und Bier erlaubt, nicht aber der Verzehr von hochprozentigen Getränken (Schnaps). Diese Getränke sind für unter 18-Jährige ausdrücklich „tabu“. Auch das Rauchverbot gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
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