Ticket wird als Sachleistung statt Geldleistung gewährt
Wiesbaden(nh). Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Hessen erhalten beginnend ab Mai ein so genanntes Flüchtlingsticket. Mit dem Ticket können sie Busse und Bahnen innerhalb des Kreisgebietes der jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtung nutzen. „Das Ticket gilt für alle Flüchtlinge in den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen. Wir ermöglichen es ihnen damit, sich ab dem ersten Tag mit dem ÖPNV fortzubewegen“, sagte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Freitag in Wiesbaden.
Derzeit laufen die Vorbereitungen für die konkrete Abwicklung. Das Flüchtlingsticket soll in den Hausausweis integriert werden, den jeder Flüchtling bei der Neuaufnahme in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen zur Registrierung erhält. Dieser Ausweis hat das Format einer Kreditkarte und besteht aus Kunststoff. Die Vorderseite des Ausweises ist mit einem Foto des Inhabers versehen. Die bislang freie Rückseite wird zukünftig mit einem ÖPNV-Ticket bedruckt. „Die Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN haben an dieser Lösung maßgeblich mitgearbeitet“, so Al-Wazir. Der Hessische Minister für Soziales und Integration, Stefan Grüttner, sagte über die Einführung dieser Leistung: „Ich habe inhaltlich schon immer den Standpunkt vertreten, dass die Sachleistungen, die wir den Menschen in den Erstaufnahmeeinrichtungen gewährt haben, die bessere und adäquatere Hilfe darstellt. Nach der bundesweiten Gesetzesänderung, ist es nun möglich, den Anteil der Sachleistungen zu erhöhen und damit die Geldleistungen zu reduzieren.“
Mit dem Ticket kann jeder Flüchtling in dem Landkreis, in dem sich die Erstaufnahmeeinrichtung befindet, welcher er zugewiesen wurde, die angebotenen Nahverkehrsleistungen in Anspruch nehmen. Mit Zuweisung in die Kommune ist die Gültigkeit auf den Zeitraum beschränkt, für den der Anteil des Taschengeldes abgerechnet wurde. Das Flüchtlingsticket wird von den Flüchtlingen selbst über eine obligatorische Solidarabgabe finanziert. Das Ticket kostet für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahre bis zu 14 Euro, für erwachsene Flüchtlinge maximal 23 Euro monatlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahren fahren in Begleitung im ÖPNV ohnehin kostenlos. Der Betrag wird jedem Flüchtling automatisch von seinem monatlichen Taschengeld abgezogen. Der notwendige persönliche Bedarf beträgt je nach Alter und Familienstand zwischen 76 und 135 Euro. „Wenn jetzt das Flüchtlingsticket als Sach- statt Geldleistung ausgezahlt wird profitieren davon alle. Weil alle Flüchtlinge verpflichtend ein entsprechendes Ticket erhalten, sind die Preise vergleichsweise günstig“, so Al-Wazir.
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Al-Wazir: „Das ist ein wichtiger Beitrag, damit Flüchtlinge auch am sozialen Leben teilhaben können. Sei es die Fahrt zum Sprachkurs, zum nächsten größeren Supermarkt oder einfach in den nächstgelegenen Ort – all das ermöglichen wir mit dem Flüchtlingsticket.“ Die hessischen Verkehrsverbünde erhalten durch diese vertriebliche Vereinfachung gesicherte Einnahmen für die in Anspruch genommenen Verkehrsleistungen. Somit können Spielräume entstehen, um stark nachgefragte Verbindungen wie beispielsweise die Buslinie 1 in Gießen zu verstärken.
Die nächsten Schritte:
Jeder Flüchtling soll bei Neuaufnahme und Aushändigung des sog. Hausausweises (Plastikkarte) auch das Ticket erhalten. Bei Altfällen – also bei Flüchtlingen, die bereits über einen Hausausweis verfügen – wird mit der nächsten Auszahlung ein Teilbetrag des Taschengeldes in das Flüchtlingsticket als Sachleistung umgewandelt und der alte Hausausweis gegen einen neuen Hausausweis mit Ticket ersetzt. Bei Zuweisung in eine Gemeinde wird auf dem Hausausweis der Verlust der Zuständigkeit der Erstaufnahmeeinrichtung kenntlich gemacht. Die Nutzung des Tickets ist auf eine Dauer von maximal drei Monaten beschränkt. Eine Informationskampagne zum Flüchtlingsticket soll noch im April starten. Die Ausgabe der Tickets könnte dann ab Mai beginnen.