Altenlotheim(od). Schon im August/September 2015 stieg in Waldeck-Frankenberg die Anzahl der Anträge auf den kleinen Waffenschein. Nach den Vorfällen in Köln und anderen Städten stieg die Zahl der beantragten kleinen Waffenscheine im Landkreis Waldeck-Frankenberg im Januar 2016 auf über 75. Im Januar 2015 betrug die Zahl der beantragten kleinen Waffenscheine. grade mal 4.
Die steigenden Zahlen, ähnlich wie in Waldeck-Frankenberg werden auch von anderen Kreisen in Nordhessen so betätigt, in den angrenzenden Kreisen in Nordrhein-Westfalen, dort ist die Kreispolizeibehörde für die kleinen Waffenscheine zuständig, liegen erste die Zahlen für 2015 vor. In den Kreisen Hochsauerland Kreis, Siegen-Wittgenstein und Höxter ist die Zahl beantragter kleinen Waffenscheine Ende 2015 sprunghaft gestiegen. Voraussetzung für die Erteilung eines kleinen Waffenscheins ist, dass der Antragsteller 18 Jahre alt ist und persönlich zuverlässig im Sinne des Waffengesetzes, dass heißt . keine Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen den Antragsteller anhängig sind. Eine Sachkundeprüfung, wie z. B. bei der Waffenbesitzkarte, findet nicht statt. Für die Erteilung des kleinen Waffenscheins wird in Waldeck-Frankenberg eine Gebühr von 50 Euro erhoben. Die Antragsteller/ Besitzer des kleinen Waffenscheines werden alle drei Jahre überprüft, die Gebühr hierbei beträgt 30 Euro.
Die zunehmende Menge der kleinen Waffenscheine und das Führen von Schreckschusswaffen oder Pfefferspray bereitet auch der Polizei zunehmend Sorgen, wie der Pressesprecher der Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg, Volker König, gegenüber Eder-Dampfradio im Interview erklärte. Denn trotz der Erlaubnis zum Führen dieser Waffen gibt es gesetzliche Einschränkungen: So dürfen Schreckschusswaffen und Pfefferspray nicht bei Veranstaltungen mitgeführt werden, selbst auf dem Weg zu solchen Veranstaltungen verstößt das Führen schon gegen das Waffengesetz. Zudem ist der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen in Deutschland verboten, es darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden, Ausnahme sind die Sicherheitsbehörden mit einer Sonder-Ermächtigung. „Wird eine Schreckschusswaffe oder Pfefferspray im Rahmen der Gefahrenabwehr ( Notstand) oder in Notwehr eingesetzt, erläutert Volker König, werden auf jeden Fall Ermittlungen angestellt, ob Notstand oder Notwehr vorlag. Ohne Notwehr kann unter Umständen eine gefährliche Körperverletzung vor liegen. Die Polizei rät, anstelle von Schreckschusswaffen und Pfefferspray zu Selbstverteidigungskursen, Vermeidung von Abkürzungen und dunklen Abschnitten oder einem sogenannten Handtaschenalarm. Nach Ansicht der Polizei besteht auch die Gefahr, dass potentielle Täter sich nicht durch die Waffen abschrecken lassen, sondern diese sich aneignen und gegen ihre Besitzer richten. Und ein weitere Punkt ist der Polizei wichtig: Die Waffen sind selbst für geübte Augen oft nicht nicht von scharfen Waffen zu unterscheiden. Unter Umständen begeben sich die Träger von Schreckschusswaffen dadurch in Lebensgefahr, denn die Eigensicherung der Polizeibeamten hat eine hohe Priorität. „Lieber einmal mehr den Polizeinotruf 110 wählen,“ rat Volker König zum Abschluss.