Kreis unterstützt Investoren beim Bau von Wohnungen für Flüchtlinge

Korbach(nh). Die Entstehung von Wohnraum für Flüchtlinge wird der Landkreis in den nächsten zwei Jahren mit rund einer Million Euro unterstützen. Private Investoren können dabei einen maximalen Betrag von 15.000 Euro pro neu entstandener Wohnung erhalten. Die finanzielle Förderung von 500.000 Euro für 2016 hat der Kreistag bereits im Haushaltsplan für dieses Jahr beschlossen. Aufgrund des hohen Flüchtlingszustroms werden in Waldeck-Frankenberg immer mehr Unterkünfte benötigt.

 „Um dem Rechnung zu tragen, haben wir ein eigenes Förderprogramm ins Leben gerufen, welches die Schaffung von geeignetem Wohnraum durch private Investoren zum Ziel hat“, sagt Landrat Dr. Reinhard Kubat. „Jeder Vermieter, der bereits bestehende Wohngebäude herrichtet, anpasst oder neu baut und diese für Flüchtlinge zur Verfügung stellt, soll dabei von der finanziellen Förderung durch den Kreis profitieren.“ Ein Kriterium für die Zuteilung der Mittel ist unter anderem, dass die geplante Maßnahme mit einem wesentlichen Bauaufwand verbunden ist. Dieser ist gegeben, wenn die Kosten mindestens ein Volumen in Höhe von 50.000 Euro erreichen. Darüber hinaus wird nur die Herrichtung von vollständigen Wohnungen, nicht aber von einzelnen Bereichen gefördert. Weiterhin muss eine selbstständige Haushaltsführung in den Räumlichkeiten möglich sein. In der Regel sollen zehn Prozent der Baukosten durch das Programm gefördert werden. Pro Wohnung mit einer Grundfläche von bis zu 60 Quadratmeter bedeutet das eine maximale Förderung von 10.000 Euro; bei über 60 Quadratmetern Fläche sind es bis zu 15.000 Euro. Finanziell unterstützt werden Kosten für Bauwerk, Baukonstruktion und technische Anlagen. Nicht förderfähig sind Kosten für Grundstücke sowie deren Herrichtung und Erschließung, Außenanlagen, Ausstattung oder für Architekten und Ingenieursleistungen. „Mit Erhalt der Gelder verpflichtet sich der Bauherr zu einer zweckgebundenen Nutzung für fünf Jahre“, ergänzt Harald Wilke vom Fachdienst Finanzen des Kreises weiter. „Während dieser Zeit verpflichtet er sich, die Räumlichkeiten nur an Wohnungssuchende zu vermieten, die ihm auf Vorschlag des Landkreises oder der entsprechenden Stadt beziehungsweise Gemeinde benannt werden.“ Die Antragstellung soll über die Städte und Gemeinden erfolgen, in denen der Wohnraum entstehen soll. Zu den Details der Antragsstellung und Abwicklung gibt Harald Wilke vom Fachdienst Finanzen des Landkreises Auskunft: Tel.: 05631 – 954 311, E-Mail: harald.wilke@landkreis-waldeck-frankenberg.de . Entsprechende Informationen und Formulare gibt es auch online auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de  auf der Seite des Fachdienstes Finanzen unter dem Stichwort „Förderrichtlinie zum Zwecke der privaten Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge“.

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