Berlin/Gudensberg(nh). Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Einführung der Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen vorsieht. Der promovierte Jurist und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag Dr. Edgar Franke(SPD), begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, der im Sinne der Patientinnen und Patienten ist.
„Wer sich im Gesundheitswesen bestechen lässt oder versucht, andere zu bestechen, der muss in Zukunft mit bis zu drei Jahren, in schweren Fällen mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Diese empfindlichen Strafen sind notwendig, damit Patientinnen und Patienten sicher sein können, medizinisch richtig behandelt zu werden und nicht weil Schmiergelder fließen.“ Dr. Edgar Franke begrüßte, dass damit eine von der SPD schon lange kritisierte Lücke im Strafgesetzbuch geschlossen und Korruption im Gesundheitswesen endlich strafbar wird. Gleichzeitig wies der Gesundheitspolitiker auf die lange Vorgeschichte des Gesetzentwurfs hin: „Die SPD hat lange und beharrlich dafür gekämpft, dass die Regelungslücke im Strafgesetzbuch geschlossen wird. Unser Ziel ist es auch, die ehrlichen Leistungserbringer vor den korrupten zu schützen und zu verhindern, dass ein ganzer Berufsstand wegen weniger schwarzer Schafe verunglimpft wird.“ Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, von ihrem Behandler die für sie beste Versorgung zu erhalten und nicht diejenige, welche dem Behandler am meisten einbringt. Betroffen sollen nicht nur Ärzte sein, sondern auch Angehörige anderer Heilberufe wie Apotheker, Physiotherapeuten, Tierärzte und Psychotherapeuten. Der SPD Politiker geht davon aus, dass der Gesetzentwurf noch in diesem Jahr das parlamentarische Verfahren durchlaufen wird. „Mit dem vorliegenden Entwurf können wir wirksam dafür sorgen, dass heilberufliche Entscheidungen ausschließlich am Patientenwohl orientiert sind. Vor allem auch im Bereich der Onkologie, also der Krebsbehandlung, wo es um Leben und Tod geht, muss der Patient sicher sein, dass allein medizinische und nicht monetäre Gründe für eine Therapie- oder Verordnungsentscheidung maßgebend sind“, so Franke.