Dr. Daniela Sommer (SPD): Verstöße gegen das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz seit 2010 fast verdreifacht
Wiesbaden/Frankenberg(nh/od). Die Hessische Landesregierung hat auf Anfrage von Dr. Daniela Sommer und Lisa Gnadl, der ausbildungspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion mitgeteilt, dass sich die Verstöße gegen das Kinder- und Jugendarbeitsschutzgesetz in den vergangenen vier Jahren fast verdreifacht haben. „Ich wurde von Auszubildenden vor Ort angesprochen und gefragt, ob das, was im Gesetz steht, keine Bedeutung hat“, sagt Sommer. Ein 17jähriger Auszubildender aus dem Frankenberger Raum habe ihr erzählt, er arbeite fast genauso im Betrieb mit, wie jeder andere Beschäftigte auch. Die höchstzulässige Arbeitszeit werde teilweise einfach überschritten und Pausen würden nicht gewährt oder verkürzt.
„Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, stellt Daniela Sommer fest und initiierte mit ihrer Kollegin Lisa Gnadl eine parlamentarische Initiative. Laut der Hessischen Landesregierung wird die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zwar durch die Dezernate für Arbeitsschutz, die in den Regierungspräsidien angesiedelt sind, überwacht, doch gehen sie im Regelfall nur Beschwerden nach. Der DGB fordert schon länger unangekündigte Qualitätsüberprüfung in den Unternehmen zum Schutz der Auszubildenden durchzuführen. „Regelmäßige Überstunden, keine Pausen, kein Freizeitausgleich und vieles mehr. Da ist es doch vorprogrammiert, dass die jungen Menschen ihre Ausbildung abbrechen und sich etwas anderes suchen „, so Sommer und Gnadl unisono. Eine Ausbildung verfolgt einen Bildungszweck, da sollten die Wissens- und Fertigkeitsvermittlung im Fokus stehen. Das ist sicherlich auch in vielen Betrieben so. Dennoch ist immer wieder in der Presse zu lesen, dass einige Arbeitgeber ihre Auszubildenden stark beanspruchen bzw. ausnutzen. Manche Arbeitgeber setzten Azubis als volle Kraft ein, um Geld zu sparen. Auszubildende werden in manchen Betrieben immer früher und stärker für produktive Tätigkeiten eingesetzt. Nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) gaben 70% der Ausbildungsabbrecher betriebliche Gründe dafür an. Ganz vorne stehen dabei: Konflikte mit dem Ausbilder, Meister oder Chef, eine ungenügende Vermittlung von Ausbildungsinhalten, die Ausübung von ausbildungsfremden Tätigkeiten und ungünstige Arbeitszeiten und Überstundenregelungen. „Warum hier die Landesregierung nicht tätig wird und die konsequente Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) und des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) einfordert, ist nicht nachvollziehbar“, sagen die beiden Landtagsabgeordneten abschließend.