NABU fordert konsequenteren Schutz der Gewässer in Hessen

NABU kündigt EU-Beschwerde an

Wetzlar(nh/od). Eigentlich hätte in diesem Jahr der „gute Zustand“ aller Gewässer erreicht werden müssen. So hatten es sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union im Jahr 2000 verordnet. Hessen hat dieses Ziel weit verfehlt. Nur 18 von 434 Bächen werden das Ziel erreichen“ so der NABU-Landesvorsitzende Gerhard Eppler. Der Naturschutzbund kündigte eine Beschwerde bei der EU-Kommission an, sollten die Anstrengungen nicht deutlich verstärkt werden.

 Am heutigen Montag endet die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Maßnahmenprogrammen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Darin wird für die nächsten 6 Jahre festgelegt, wie Bäche, Flüsse und Grundwasser naturnäher und sauberer gemacht werden sollen. So werden zum Beispiel Ufersteine entfernt, damit Bäche breiter und strukturreicher werden. Der NABU appelliert an Politik und Verwaltung, eine wesentlich ambitioniertere Planung vorzunehmen: „Die Weichen für lebendige Gewässer und sauberes Grundwasser müssen jetzt dringend gestellt werden.“ Eine EU-Beschwerde könnte zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland führen. Die EU-Kommission stellte bereits in einer Analyse fest, dass der bisherige Ansatz eindeutig nicht ausreicht, um die Umweltziele zu erreichen. „Hessen nutze alle Schlupflöcher, um Fristverlängerungen in Anspruch zu nehmen“, so Eppler. Dabei spiele das Land auf Zeit und verschiebe die Verantwortung auf spätere Wahlperioden. So nehme sich das Land für die ersten 81 Gewässer insgesamt 21 Jahre Zeit. Danach sollen dann aber innerhalb von 6 Jahren (bis 2027) aber 320 Gewässer angegangen werden. „Dass im nächsten Jahrzehnt plötzlich alles schneller gehen soll, erscheint uns nicht glaubwürdig“, so der NABU. Damit werde das Scheitern bereits heute einkalkuliert.

Die konzentrierte Umsetzung muss bereits in den nächsten sechs Jahren erfolgen

Dafür sei mehr Personal in Wasserbehörden und der Flurneuordnung notwendig und mehr finanzielle Mittel zum Erwerb der nötigen Ufer-grundstücke. „Hessen braucht ein Programm zur Schaffung von Gewässerentwicklungsstreifen“, so Eppler. Harte Kritik richtet der NABU auch an das „Kleinrechnen“ der europäischen Verpflichtungen durch das Land: So will Hessen natürliche Strukturen überhaupt nur auf 10% (2140 km) des eigentlich 24.000 km langen Gewässernetzes schaffen. Hessen müsse die EU-Richtlinie als das vermitteln, was sie sei: Eine Pflicht. Bisher galt in Hessen eine Freiwilligkeit bei der Umsetzung. Es bedürfe aber auch neuer Vorschriften, wenn zum Beispiel der Eintrag von Dünger oder Spritzgiften in die Gewässer reduziert werden solle. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland jährlich rund sechs Milliarden Euro aus Direktzahlungen des EU-Agrarhaushaltes für eine naturschädigende Landwirtschaft aus-gegeben werden, sollten verbindlichere Regeln für eine naturverträgliche, gewässerschonende Wirtschaftsweise eine Selbstverständlichkeit sein.

 Hintergrund:

http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/wasserrahmenrichtlinie_2012.pdf  (Zwischenbilanz von Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt zur Umsetzung der Maßnahmenprogramme)

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