Dr. Daniela Sommer (SPD): „Hilfe und der Hilfeauftrag für den Patienten kommen zu kurz: Interessen abwägen und bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung verbindlich sicherstellen.“
Wiesbaden/Waldeck-Frankenberg(nh/od). In Wiesbaden wurde in der zweiten Lesung über das Maßregelvollzugsgesetz debattiert. Dr. Daniela Sommer, pflegepolitische Sprecherin, machte unmissverständlich klar, dass die Änderung des Gesetzes für SPD-Landtagsfraktion hinter den Erwartungen zurückbleibt. Beim Maßregelvollzugsgesetz geht es um die Sicherheit für die Patienten und für die Umgebung, dass heisst man befindet sich immer im Spannungsfeld beziehungsweise im Doppelmandat der Behandlung und der Sicherung. Die Behandlung hat nicht nur einen Selbstzweck, sondern dient auch der Verbesserung der Kriminalprognose.
Dr. Sommer erläutert: „Die Insassen sind keine Straftäter, sondern psychisch kranke Menschen. Der Maßregelvollzug für Schuldunfähige ist daher keine Strafe, sondern eine medizinische Behandlung von Kranken mit dem Ziel, die Krankheit und damit die Notwendigkeit der Unterbringung zu beenden: Es geht um die Hilfe für Psychisch Kranke. Das Primat der Hilfe, Unterstützung und Behandlung wird in dem Gesetz aber nicht formuliert.“ Für die SPD-Landtagsfraktion sei das Gesetz keine innovative Lösung zum Umgang mit psychisch Kranken, die dem Doppelmandat Sicherung und Behandlung gerecht wird. „Wir wünschen uns eine Lösung, die über die Mindeststandards hinausgeht und klar die Hilfe für Psychisch Kranke in den Fokus stellt. Die Hilfe und der Hilfeauftrag für den Patienten kommen in diesem Gesetz immer noch zu kurz“, sagte die Sozialpolitikerin am Dienstag in Wiesbaden. Sommer erläutert, es gehe immer um die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch um die Individualität der Patienten und einer angemessenen Verhältnismäßigkeit: „Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sollte immer gelten und auch das hinreichende Abwägen der Interessen.“
Schließlich nahm sie Bezug auf Aussagen von Psychisch Kranken selbst sowie auf das Psych.-KG, das in Vorbereitung ist: „Im Psych.-KG muss oberstes Ziel sein, die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte psychiatrische Versorgung und Behandlung verbindlich sicherzustellen sowiedie Rechtsstellung psychisch kranker oder behinderter Personen zu stärken und ihnen ihre psychische und physische Integrität zu gewähren.“