Modernisierung von Mietwohnungen in Hessen weiterhin gefördert

Korbach(nh). Erster Kreisbeigeordneter Jens Deutschendorf(Bündnis 90/Die Grünen) gibt bekannt, dass durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch im Jahr 2015 Fördermittel aus dem Sondervermögen „Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen“ für die Förderung der Modernisierung von Mietwohngebäuden mit mindestens 4 Mietwohnungen bereitgestellt werden. Die Kosten der Modernisierung müssen mindestens 5.000 EUR je Wohnung betragen.

 Im Modernisierungsprogramm des Landes werden wohnwertverbessernde Maßnahmen gefördert, sofern es sich nicht um energetische Maßnahmen handelt, die mit zinsverbilligten KfW-Programmen finanziert werden können. Zinsverbilligte KfW-Darlehen können insbesondere für folgende Maßnahmen eingesetzt werden:

Wärmedämmung der Wände, Dachflächen, Geschossdecken,
Erneuerung der Fenster,
Heizungsaustausch,
Einbau einer Lüftungsanlage,
anfallende Baunebenkosten (wie z.B. Architekten- und Ingenieurleistungen, Baustellenabsicherung).
Dabei ist sowohl die Förderung von Einzelmaßnahmen als auch die Kombination verschiedener Maßnahmen zum Erreichen des KfW-Effizienzhaus-Standards möglich. Die Darlehen der KfW können zusammen mit den Darlehen aus dem Sondervermögen in einem Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) beantragt werden.

Wie in den vergangenen Jahren ist auch künftig eine Förderung nur dann möglich, wenn mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde. Auch müssen die Wohnungen vor dem 1. Januar 1995 bezugsfertig gewesen sein. Bei einem Mieterwechsel dürfen nur Wohnungssuchende berücksichtigt werden, die einen Wohnberechtigungsschein nach dem Hess. Wohnraumförderungsgesetz (HWoFG) vorweisen können.

Anmeldebögen auf Förderung sind bei der Wohnungsbauförderungsstelle und bei den Städten und Gemeinden des Landkreises Waldeck-Frankenberg erhältlich und müssen ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens zum 2. März 2015 eingereicht werden. Weitere Auskünfte gibt es bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises telefonisch unter der Rufnummer 05631/954-407 oder per E-Mail an norbert.gothmann@landkreis-waldeck-frankenberg.de . Erster Kreisbeigeordneter Jens Deutschendorf fordert alle Interessierten auf, von dem Angebot des Landes Gebrauch zu machen.

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