Behindertengerechter Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum wird vom Land weiterhin gefördert

Korbach(nh). Erster Kreisbeigeordneter Jens Deutschendorf(Bündnis 90/Die Grünen) gibt bekannt, dass durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auch im Jahre 2015 wieder Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von bestehenden selbstgenutzten Wohnungen bereit gestellt werden. Nach Verabschiedung des Landeshaushalts im Februar/März 2015 stehen die Fördermittel zur Verfügung. Bei Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen können Anmeldungen auf Bezuschussung solcher Maßnahmen über die beim Landkreis eingerichtete Wohnungsbauförderungsstelle eingereicht werden.

 Ziel der Landesregierung sei es, so der Erste Kreisbeigeordnete, dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können. Die angemessene Wohnraumversorgung von Menschen mit Behinderungen gehöre dabei zu den vordringlichen Aufgaben. Förderungsfähig sind bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen an und in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück (näheres Wohnungsumfeld), z. B. Verbesserung von Toilettenräumen und Bädern, Einbau von geeigneten Aufzügen oder die Beseitigung von Stufen und Schwellen sowie die Errichtung und Gestaltung von Rampen und Treppen. Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung gesichert ist und mit denen vor Bewilligung der Fördermittel durch die WIBank noch nicht begonnen wurde. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Die Förderung ist eine Projektförderung. Sie erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der maßnahmebedingten Umbaukosten der vom Eigentümer oder von Angehörigen selbstgenutzten Wohnung, wobei die maximale Zuschusshöhe 12.500 Euro beträgt. Für förderungsfähige Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge: Bad Um-/Einbau 5.000 Euro, Küche Um-/Einbau 5.000 Euro, Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro, alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro. „Da landesweit wesentlich mehr Anträge auf Fördermittel eingehen als Zuschussmittel zur Verfügung stehen, wird die Wohnungsbauförderungsstelle des Kreises aufgrund der eingehenden Anmeldungen eine Prioritätenliste erstellen, mit der die Maßnahmen dem Land zur Förderung vorgeschlagen werden“, führt Deutschendorf aus. Um eine zeitnahe Förderung zu erreichen, müssen Anmeldungen auf Förderung bis zum 15. März 2015 der zuständigen Stelle beim Kreis zugeleitet werden. Der Erste Kreisbeigeordnete fordert alle in Frage kommenden Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum auf, von dem Angebot des Landes Gebrauch zu machen. Der zuständige Sachbearbeiter, Norbert Gothmann, stehtfür weitere Auskünfte im Kreishaus zur Verfügung. Telefonisch ist GothmannKorbach(nh) dort unter der Nummer 05631/954-407 oder per E-Mail unter norbert.gothmann@landkreis-waldeck-frankenberg.de zu erreichen.

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