Twistetal(nh). Die aktuelle Situation des Dorfentwicklungsverfahrens in den Twistetalern Ortsteilen Elleringhausen, Nieder-Waroldern und Ober-Waroldern, den so genannten Grunddörfer, war Thema des diesjährigen Bilanzierungstermins, der kürzlich im Dorfgemeinschaftshaus Nieder-Waroldern stattfand.
Unter der Federführung von Karlfried Kukuck, dem stellvertretenden Fachdienstleiter der Dorf- und Regionalentwicklung, der Beteiligung der Gemeinde Twistetal, des Arbeitskreises Dorfentwicklung und des zuständigen Architekturbüros „Emde und Partner“ stand das Verfahren auf dem Prüfstand. Dabei wurden insbesondere die kommunalen Maßnahmen des Dorfentwicklungskonzept überprüft und diskutiert, eine mittelfristige Planung der anstehenden Projekte abgestimmt und die Situation der privaten Fördermaßnahmen bilanziert. Dabei verkündete Kuckuck, dass alle vorliegenden Anträge bewilligt worden seien. Dies gilt auch für die Auszahlungen der Zuschüsse aus 2014. Für Projekte, die ursprünglich mit Mitteln aus den Folgejahren bewilligt waren, jedoch schon früher fertig wurden, konnten in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weitgehend im Rahmen einer hessenweiten Mitteltauschaktion die Auszahlungen vorgezogen werden. 2014 war für die Dorfentwicklung kein leichtes Jahr. Bewilligungen konnten erst Ende Oktober ausgesprochen werden. Eine Zeit, wo laut Landrat Dr. Reinhard Kubat normalerweise die Abrechnungen im Focus stehen. Lediglich begründete „Eilmaßnahmen“ durften ab Sommer mit so genannten Vorabgenehmigungen versehen werden. Für 2015 hoffen alle Beteiligten auf einen früheren Bewilligungsbeginn. Alle Bauwilligen wurden dazu aufgefordert, die Winterphase für die Antragsvorbereitung zu nutzen.
Bislang bereits 45 private und kommunale Projekte
Insgesamt wurden 36 Projekte mit förderfähigen Kosten von rund 1,3 Millionen Euro und einem Zuschussanteil von rund 400.000 Euro bewilligt. Der neue Beratervertrag hat eine Laufzeit bis zum Ende September 2016. Ansprechpartner vor Ort ist das Architekturbüro „Emde und Partner“ aus Bad Wildungen. Die finale Entscheidung über die Förderfähigkeit eines Objektes beziehungsweise einer Maßnahme trifft die Bewilligungsstelle. Die Durchführung der bewilligten Arbeiten kann auf bis zu vier Jahre aufgeteilt werden – je nach Mittelverfügbarkeit. Privatmaßnahmen werden mit 35 % von den Nettokosten gefördert. Die kompletten und bewilligungsreifen Förderanträge sollten beim Fachdienst möglichst noch zum Ende des ersten Quartals vorgelegt werden. Dies erhöht die Bewilligungschance im jeweiligen Kalenderjahr und auch eine entsprechende Kontingentierung. Bei kommunalen Maßnahmen wurden bisher neun Projekte mit förderfähigen Kosten in Höhe von rund 240.000 Euro und einem Zuschussanteil von rund 180.000 Euro bewilligt. Die Förderquote für die Grunddörfer beträgt in diesem Jahr 75%. Sie wird jährlich neu im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes festgesetzt. Bis zum Ende des Verfahrens sind noch einige umfangreiche aus dem öffentlichen Maßnahmenkatalog umzusetzen. Die Planungen für die Sanierung des Dorfgemeinschaftshauses in Nieder-Waroldern laufen bereits. Als Weihnachtspräsent und kleine Überraschung übergab der Landrat den Bewilligungsbescheid für die umfangreichen Sanierungsmaßnahmen am Haus der Musik in Ober-Waroldern. Eine zeitintensives und aufwendiges Planungs- und Genehmigungsverfahren hatten Verzögerungen in den Ablauf gebracht. Nun konnte die Maßnahme mit einem Kostenvolumen in Höhe von rund 110.000 Euro bewilligt werden. Der Landkreis hat einen Zuschuss von rund 91.000 Euro bereitgestellt. Eine rasche Umsetzung im Frühjahr 2015 wird angestrebt, da schon zahlreiche Feierlichkeiten und Veranstaltungen für das Gebäude gebucht sind.