Satzung ist wegen fehlender Nachfrage überflüssig und entspricht nicht der Rechtswirklichkeit
Waldeck-Frankenberg(nh). Fraktionsvorsitzender Karl-Friedrich Frese: „Die am 25.02.2013 durch den Kreistag beschlossene Informationsfreiheitssatzung erfüllt nicht die juristischen Minimalanforderungen.“ So kenne die Satzung nur natürliche und juristische Personen.
Die zahlenmäßig nicht unerhebliche weitere Gruppe der Rechtspersonen, nämlich die Personengesellschaften seien überhaupt nicht erfasst. Dies betreffe z. B. Unternehmen in der Rechtsform der GbR, OHG, KG und GmbH & Co. KG. MdL Armin Schwarz: „Wenn man überhaut an der Satzung festhalten will, muss mindestens in diesem Bereich nachgebessert werden, denn eine Vielzahl kreisansässiger Unternehmen auszuschließen kann nicht richtig sein.“ Vor dem Hintergrund der nicht vorhandenen Nachfrage könne man sich diesen Aufwand aber auch sparen. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion sei in der Zeit von Inkrafttreten der Satzung bis zum 31.08.2014 – immerhin rund 18 Monate – kein einziger Antrag auf Auskunft eingegangen. Folgerichtig stelle die CDU-Fraktion deshalb in der Kreistagssitzung am 15.12.14 einen Antrag auf Aufhebung der Satzung.