Weiterführung der gewässerschutzorientierten Beratung im Jahre 2015
Frankenberg(nh). Die im Jahre 2011 begonnene und zunächst bis 2014 begrenzte Förderung durch das Land Hessen zur gewässerschutzorientierten Beratung der Landwirte im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kann in 2015 fortgesetzt werden.
Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke und der Geschäftsführer der EnergieGesellschaft Frankenberg mbH (EGF), Karl-Heinz Schleiter, haben den entsprechenden Vertrag zur Fortführung des bestehenden Vertrages zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Bereich der Kommunen Frankenberg (Eder), Frankenau, Haina (Kloster) und Gemünden (Wohra) unterzeichnet. Die Bürgermeister Rüdiger Heß, Frankenberg (Eder), Björn Brede, Frankenau, Rudolf Backhaus, Haina (Kloster) und Frank Gleim, Gemünden (Wohra) unterschrieben den Vertrag als weitere Projektbeteiligte. Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist die stetige Verringerung der Belastungen des Grundwassers und der Oberflächengewässer. Die Umwelt und alle Bürger profitieren von diesem Projekt: Sinkende Nitratbelastungen auf den Flächen und die Verringerung der Phosphoreinträge in die Gewässer sorgen für besseres Oberflächen- und Grundwasser; besseres Oberflächen und Grundwasser sichert und verbessert die Lebensqualität. Mit der Fortführung der bereits erfolgreich gestarteten Beratung wird ein Beratungs- und Maßnahmenmanagement zur Reduzierung der Stickstoffeinträge und zur Minderung der Erosion auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen vereinbart. Ziel dieser Maßnahme ist die flächenhafte Reduzierung der Nitratbelastung im Grundwasser zur nachhaltigen Sicherung der Ressource Wasser – in enger Zusammenarbeit mit den Landwirten. Schleiter betont: „Trinkwasser ist das Lebensmittel Nr.1, was es zu schützen gilt“. Mit der Reduzierung der Erosion und damit der Phosphatbelastung der angrenzenden Bäche und Flüsse wird die Wasserqualität verbessert und damit die Lebensgrundlage für eine Vielzahl von Lebewesen geschaffen.
Im Vertragsgebiet sind landwirtschaftliche Nutzflächen von ca. 4.400 ha in den Gemarkungen Allendorf b. Frankenau, Dainrode, Ellershausen, Louisendorf, Dörnholzhausen, Frankenberg, Friedrichshausen, Geismar, Haubern, Herbelhausen, Altenhaina, Halgehausen und Oberholzhausen erfasst. Die Weiterführung des Projektes im Jahre 2015 soll vertrauensvoll und zielorientiert auf der bestehenden und guten Basis einer freiwilligen Zusammenarbeit zwischen dem beauftragten Ingenieurbüro IGLU (Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt) aus Göttingen und den Landwirten im Maßnahmenraum erfolgen. Die landwirtschaftlichen Betriebe sollen detailliert und kostenlos darüber beraten werden, wie sie die Schadstoffeinträge so gering wie möglich gestalten oder wie sie dafür sorgen, dass die Einträge so niedrig bleiben, wie sie sind.
Die kleinräumig im Vertragsgebiet seit Jahren erfolgreich arbeitende Wasserschutzgebietskooperation des Wasserleitungszweckverbandes Gemünden-Bunstruth im Einzugsgebiet der Quellen Kirschgarten wird weitergeführt. Unter Beteiligung des Ingenieurbüros Schnittstelle Boden aus Ober-Mörlen, welches als Zusatzberater tätig ist, werden gemeinsam mit den dort wirtschaftenden Landwirten bereits Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung umgesetzt. Der zu Beginn des Kooperationsprojektes noch steigende Trend konnte in einen leicht fallenden umgewandelt werden. Die Schutzgebietskooperation dient für das WRRL Projekt hier als Vorbild und als Beleg für die Kooperationsbereitschaft der Landwirte, aktiv zum Gewässerschutz beizutragen.
Die entstehenden Projektkosten für die Beratung und die beratungsbegleitenden Maßnahmen trägt mit Ausnahme der Zusatzkosten in der Kooperation das Land Hessen.
Die EGF, selbst Wasserversorger im Maßnahmenraum, wurde in Abstimmung mit den am Projekt beteiligten Kommunen und dem Wasserleitungszweckverband Gemünden-Bunstruth im Jahr 2011 als Projektträger und Koordinator vom Regierungspräsidium ausgewählt.