Baugebiet Bachwiesen: Bürgermeister Heß ruft zur Sachlichkeit auf

Röddenau/Frankenberg(nh).Nach den jüngsten Vorwürfen der Röddenauer Bürgerinitiative in Richtung Stadtverwaltung ruft Bürgermeister Rüdiger Heß zur Sachlichkeit auf: „Ich betone nochmal, dass sich die Stadtverwaltung bei der Zurverfügungstellung von relevanten Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahren für die Bachwiesen an Recht und Gesetz zu halten hat.“ Das Stadtbauamt dürfe keine personenbezogenen Daten herausgeben, beispielsweise die Namen von Bauwilligen, wie von der Anwaltskanzeil der Bürgerinitiative gefordert. Der Rathauschef wies auch nochmals darauf hin, dass das Stadtbauamt im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit bereits viel mehr detaillierte Planunterlagen öffentlich ausgelegt habe, als dies gesetzlich gefordert sei. „Wir sind immer noch im Vorverfahren“, erinnerte Heß.

 Der Bürgermeister bezweifelte auch, dass die Bürgerinitiative insgesamt die Interessen der Röddenauer Bürgerschaft widerspiegelt. Am Dorfgemeinschaftshaus sei beispielsweise ein offener Brief ausgehängt worden, der den Aussagen der Bürgerinitiative klar widerspreche. Auch sei auffällig, dass zu dem Vorverfahren lediglich sieben unterschiedliche Einwendungsschreiben als Sammeleinwendungen mit verschiedenen Unterschriften vorgelegt wurden, die zum Teil nicht einmal von Röddenauer Bürgern stammten. Dazu sei der Hinweis der Bürgerinitiative, die Stadt müsse Kosten für die rechtliche Beratung im Bauleitverfahren aufwenden, nicht richtig. Heß: „Fakt ist, dass die Anwaltskanzlei der Bürgerinitiative weitreichende Einsichtnahme in städtische Unterlagen fordert, die in Richtung Akteneinsicht geht. Das dies nicht möglich ist, habe ich bereits in der vergangenen Woche öffentlich dargestellt.“ Die rechtlichen Details würden nunmehr zwischen den beteiligten Juristen geklärt. Der Stadt entstünden dafür keine Kosten, sie werde von einem kommunalen Spitzenverband vertreten. „Auch der Bürgerinitiative steht es natürlich weiterhin frei, juristisch gegen die Stadt vorzugehen, wenn sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Vorverfahrens in Bezug auf die Bauleitplanung für das Baugebiet Bachwiesen hat. Aber dann bitte sachlich vor Gericht streiten, und die Emotionen außen vor lassen“, betonte Heß abschließend.

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