Korbach/Hatzfeld-Holzhausen(nh/od).
Bei einem Bienenstand in der Stadt Hatzfeld, Ortsteil Holzhausen, hat der Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut festgestellt. Zum Schutz gegen die Verbreitung der Tierseuche wurde Holzhausen zum Sperrbezirk erklärt. Für Menschen geht von der Erkrankung jedoch keine Gefahr aus.
Besitzer von Bienenvölkern im Sperrbezirk sind dazu verpflichtet, den genauen Standort und die Anzahl ihrer Völker dem Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen des Landkreises zu melden, damit alle Bienenvölker und –stände amtstierärztlich untersucht werden können. Darüber hinaus dürfen bewegliche Bienenstände im Bezirk weder von ihrem Standort entfernt, noch Bienenvölker in den Bereich mit hinein gebracht werden. Um die Tierseuche einzudämmen, ist es weiterhin nicht gestattet, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen sowie Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entfernen. Wachs, Waben, Wabenteile und –abfälle dürfen nur an wachsverarbeitende Betriebe weitergegeben werden, wenn diese über die erforderlichen Einrichtungen zur Entseuchung verfügen. Dass sich Bienenhalter in Holzhausen ab sofort an die vorgegebenen Schutzmaßnahmen halten, ist laut Veterinäramt essentiell wichtig, um diese hochansteckende Tierseuche einzudämmen. Zur Bekämpfung wurden beim Ausbruchsbestand sowie bei einem weiteren Bienenstand im Sperrbezirk entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Sperre wird aufgehoben, wenn alle Bienenvölker des erkrankten Bienenstandes beseitigt worden sind oder nachdem nach Anweisung eines Amtstierarztes ein Kunstschwarmverfahren durchgeführt wurde und die Entseuchung unter amtlicher Überwachung durchgeführt und abgenommen wurde.