Korbach(nh). Der Landkreis Waldeck-Frankenberg sucht in einem weiteren Interessenbekundungsverfahren geeignete Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge. Weil die Zuweisungen von Asylbewerbern weiter ansteigen, reichen die bestehenden Unterbringungsmöglichkeiten nicht mehr aus. Wer über ein geeignetes Objekt verfügt und bereit ist, dieses als Gemeinschaftsunterkunft zu betreiben, wird aufgefordert, sein Interesse bis zum 13. Juni 2014 zu bekunden. Die Teilnahmebedingungen für das entsprechende Verfahren finden Interessierte sowohl auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/Ausschreibungen). Dort gibt es auch weitere Informationen zu den Anforderungen. Benötigt werden Gebäude (bspw. Pensionen, ehemalige Hotels, Gaststätten), in denen mindestens 20 und maximal 100 Personen untergebracht werden können. Geeignet sind Immobilien, die sofort oder innerhalb der nächsten drei Monate genutzt werden können, also keine umfangreichen Umbauarbeiten erfordern.