Historisches Ortsschild hängt nun im Dorfgemeinschaftshaus

Hist Ortstafel Dorfitter 3

Dorfitter(od). Das gußeiserne Ortsschild, dass nun im Dorfgemeinschafthaus Dorfitter hängt, hat eine bewegte Geschichte: zierte das Schild im 19. Jahrhundert lange den Dorfeingang von Dorfitter, musste das historische Schild dann als Abdeckung für eine Jauchegrube dienen. Volker König, Vorsitzender des Geschichtsverein Itter-Hessenstein restaurierte das gute Stück aufwendig und übergab es dem Ortsbeirat von Dorfitter. Mit den entsprechenden Erläuterungen versehen, erinnert das Schild an die bewegte Geschichte der Großgemeinde Vöhl mit seinen Ortsteilen

 

Hintergrund

wappenvöhlAus der ehemaligen Herrschaft Itter, dem späteren Amt Vöhl entstand 1821 durch die Verwaltungsreform im Großherzogtum Hessen der selbständige Kreis Vöhl mit einem Landrat an der Spitze. Gleichzeitig wurde die Trennung von Verwaltung und Justiz in der ersten Instanz vollzogen und Vöhl erhielt ein sog. „Landgericht“. Das „Landgericht Vöhl“ war nicht wie heute ein Gericht der zweiten Instanz oder erste Instanz für schwere Fälle, sondern es entsprach dem heutigen Amtsgericht. Die Gerichte der ersten Instanz hießen im Großherzogtum Hessen in den Städten „Stadtgerichte“ und auf dem Lande „Landgerichte“. Es bestand in Vöhl bis 1932. Die Zugehörigkeit zu diesem Verwaltungs- bzw. Gerichtsbezirk kennzeichnete man von 1821 bis 1886 durch Ortsschilder.
Durch das Organisationsedikt des Großherzogs Ludwig II. wurde der Kreis Vöhl von 1832 bis 1852 dem Kreis Biedenkopf zugeschlagen. Der Kreis Vöhl blieb zwar dem Namen nach bestehen, hatte aber keinen Landrat mehr an der Spitze, sondern einen „Kreisrat“, wie der neue Titel lautete.
Dieser Titel blieb auch beibehalten, als durch eine Neugliederung 1852 unter Großherzog Ludwig III., der Kreis Vöhl wie vor 1832 seine Selbständigkeit wieder zurück erhielt. Der Verwaltungssitz Vöhl durfte sich von 1852 – 1866 sogar Kreisstadt nennen.
Nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866 musste das Großherzogtum Hessen die Kreise Biedenkopf und Vöhl an Preußen abtreten. Die preußische Verfassung trat allerdings erst am 1. Oktober 1867 in Kraft. Der mit dem alten Kreis Frankenberg zusammengelegte Kreis Vöhl bildete nun den neuen Kreis „Frankenberg-Vöhl“ und gehörte mit insgesamt 23 Kreisen zum Regierungsbezirk Kassel.
Der alte Kreis Vöhl mit den Enklaven Eimelrod und Höringhausen blieb aber als eigener Verwaltungsbezirk bestehen. Der dem Landrat in Frankenberg untergeordnete Bezirksbeamte in Vöhl führte den Titel Amtmann. Diese Sonderstellung des alten Kreises Vöhl dauerte fast zwanzig Jahre. Mit Wirkung vom 1. April 1886 wurden die 19 (Filial-) Orte des bisherigen Verwaltungsbezirks Vöhl (Asel, Basdorf, Buchenberg, Dorfitter, Harbshausen, Herzhausen, Kirchlotheim, Marienhagen, Niederorke, Obernburg, Schmittlotheim, Thalitter, Vöhl einschließlich der Enklaven Eimelrod und Höringhausen (mit Hemmighausen und Deisfeld) Altenlotheim und Oberwerba direkt dem Landrat in Frankenberg unterstellt, Oberorke und Ederbringhausen gehörten nicht dazu.
Der Kreis Vöhl hatte aufgehört zu existieren. Lediglich das Landgericht Vöhl (ab 1867 Amtsgericht) blieb bis 1932 bestehen

 

 

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