Wirtschaftsdünger: Importmeldungen bis 31. März

Kassel(pm). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2022 aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31. März 2023 gemeldet werden. Daran erinnert das Regierungspräsidium (RP) Kassel, das im Düngerecht eine hessenweite Zuständigkeit hat. Gemäß der „Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger“ (WDüngV) unterliegen Empfänger von Wirtschaftsdüngern sowie von Stoffen, die anteilig Wirtschaftsdünger enthalten (z.B. Gärreste), bei Einfuhr nach Hessen einer Meldepflicht (§ 4 WDüngV). Wirtschaftsdünger, die ein hessischer Betrieb im Jahr 2022 aus anderen Bundesländern und Staaten aufgenommen hat, müssen bis zum 31.03.2023 beim…

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