Bad Wildungen(pm). Auf Grund der aktuellen Wetterlage weist das Ordnungsamt auf die Bürgerpflicht des Winterdienstes in Bad Wildungen hin. Auf den Gehwegen öffentlicher Straßen sind Reinigung und Winterdienst Aufgabe der Anlieger. Jeder Hausbesitzer hat diese Verpflichtung auf dem Abschnitt, der vor seiner Grundstücksfront verläuft. Diese sehr leicht verständliche Regel kann nicht für Straßen gelten, in denen nur auf einer Seite ein Gehweg angelegt ist. Durch ihre Straßenreinigungssatzung will die Stadt Bad Wildungen die Anforderungen an Hausbesitzer mit einer differenzierten Vorschrift gleichmäßig verteilen. In Straßen mit nur einem Gehweg sind die…
Weiter lesen