Unseröse Online-Coaches können auch als solche bezeichnet werden – Landgericht Frankfurt

Frankfurt(pm). Online-Coaches versprechen ihren Kunden, schnell und ohne viel Aufwand reich zu werden. Das Coaching-Geschäft ist in den vergangenen Jahren durch die Decke geschossen. Teilweise verlangen die Coaching-Anbieter bis zu sechsstellige Summen, einen wirklichen Mehrwert erhalten die Teilnehmer der Coachings dafür häufig nicht. Erste Gerichte (OLG Celle, Az.: 3 U 85/22) haben die Verträge deshalb bereits als sittenwidrig eingestuft. Abgeschreckt hat das die Anbieter bislang auch deshalb nicht, weil sie mit Abmahnungen und Einschüchterungsklagen (sog. SLAPP-Klagen) gegen jede kritische Anmerkung an ihrem Geschäftsmodell vorgehen. Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main…

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