Die Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter muss bis zum 31. März 2019 gemeldet werden – Programm IW-Elan freigeschaltet Korbach(pm). Ab sofort können Unternehmen das Programm IW-Elan für das Anzeigejahr 2018 von der Homepage www.IW-Elan.de herunterladen. Die CD-ROM mit der Software wird nicht mehr versandt. Private und öffentliche Arbeitgeber mit 20 und mehr Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Unternehmen, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überprüfung, ob…
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