Arbeitsagentur: Kurzarbeit im März muss bis Ende Juni abgerechnet werden Korbach(pm). Ende Juni läuft eine wichtige Frist ab, die Unternehmen bei der Beantragung (Erstattung) von Kurzarbeitergeld beachten müssen: Nur bis zum 30. Juni besteht die Möglichkeit, Kurzarbeit für den Monat März abzurechnen. Unternehmen haben rückwirkend bis zu drei Monate Zeit, angezeigte (genehmigte) und dann realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen. Im Juni läuft damit die Frist für März aus, dem Monat, in dem die Pandemie die deutsche Wirtschaft erstmals hart getroffen hat. Ende Juli müssen Ansprüche für April…
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