SPD-Fraktion stellt Gesetzentwurf zur Anpassung des Wahlrechts in Hessen vor

Bürgerrechte behinderter Menschen werden gestärkt Wiesbaden(pm).Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat heute ihren Gesetzentwurf für ein inklusives Wahlrecht vorgestellt. Das Landtagswahlgesetz, die Hessische Gemeindeordnung und die Hessische Landkreisordnung müssen geändert werden, um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden, wonach Menschen, die einer so genannten „Betreuung in allen Angelegenheiten“ unterliegen, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass der bisherige Wahlausschluss verfassungswidrig sei, da er gegen den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl und gegen das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Behinderungen verstoße. „Weil die schwarzgrüne Landesregierung…

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