75 Jahre Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Starker Rechtstaat, effektive Strafverfolgung und zukunftsfähige Konzepte

Frankfurt(pm). Das Jahr 1946 ist die Geburtsstunde der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, die durch eine Anordnung der US-amerikanischen Militärregierung vom 08.03.1946 sowie durch die Verordnung über die Errichtung eines Oberlandesgerichts für Groß-Hessen vom 23.05.1946 unter der Bezeichnung Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingerichtet wurde. Die bis dahin auf dem Gebiet des Bundeslandes Hessen ebenfalls bestehenden Staatsanwaltschaften bei den Oberlandesgerichten in Darmstadt und Kassel wurden in die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main eingegliedert. Anders als Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, hatte sich das Bundesland Hessen in der Nachkriegszeit für die Einrichtung einer Generalstaatsanwaltschaft für das gesamte Bundesland entschieden. „Die Einrichtung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main war eine bewusste Abkehr von dem institutionellen Unrecht der NS-Zeit und ein Signal für einen staken Rechtstaat und demokratische Prinzipien“, sagte die Ständige Vertreterin des Generalstaatsanwaltes, Leitende Oberstaatsanwältin Christina Kreis.


Die 60-er Jahre markieren einen bedeutenden Abschnitt nicht nur in der Geschichte der Behörde, sondern auch in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte. In den Jahren 1956 bis 1968 leitete Fritz Bauer die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Als Generalstaatsanwalt setzte sich Fritz Bauer maßgeblich für die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen ein. Generalstaatsanwalt Fritz Bauer erwirkte bei dem Bundesgerichtshof eine Zuständigkeitsbestimmung für das Landgericht Frankfurt am Main hinsichtlich der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Verbrechen im Konzentrationslager Auschwitz. Im Jahr 1963 erhob die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen 22 Angehörige der SS bei dem Landgericht Frankfurt am Main. Im Dezember 1963 begann die Hauptverhandlung in dieser Strafsache, die als erster Auschwitzprozess in die Geschichte einging. Noch bis in die 80-er Jahre fanden bei dem Landgericht Frankfurt am Main Hauptverhandlungen in Strafsachen im Zusammenhang mit NS-Verbrechen statt. Dem Andenken von Generalstaatsanwalt Fritz Bauer fühlen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main im besonderen Maße verpflichtet.
Konzeptionelle Fortentwicklungen und der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Generalstaatsanwaltschaften anderer Bundesländer sowie mit Staatsanwaltschaften an-derer europäischer Staaten prägten die weiteren Jahrzehnte in der Geschichte der Behörde.
Im März 2000 richtete die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit der sogenannten Eingreifreserve die bundesweit erste staatsanwaltschaftliche Task-Force-Einheit für ermittlungsintensive, umfangreiche Ermittlungsverfahren sowie Sammelverfahren. Der Fokus der Ermittlungstätigkeit der neuen Einheit lag auf der Bekämpfung der organisierten Kriminalität sowie der Abschöpfung von Gewinnen aus Straftaten. In der Folgezeit erweiterte die Eingreifreserve ihren Aufgabenbereich auf die Bekämpfung der schweren Wirtschafts- und Steuerkriminalität, wie Umsatzsteuerkarusselle und „Cum-Ex“-Delikte. Die Eingreifreserve besteht derzeit aus einem Leiten-den Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), zwei Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.


Die wachsende Bedeutung der Internetkriminalität war Anlass für die Einrichtung der bundesweiten ersten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) im Dezember 2010. Die Zentralstelle wurde zunächst als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft mit Sitz in Gießen errichtet, seit Mitte des Jahres 2019 hat sie ihren Sitz in Frankfurt am Main. Seit ihrer Errichtung ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamts bei Internetstraftaten mit noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massen-verfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit. Als operative Zentralstelle bearbeitet die Zentralstelle seit ihrer Gründung besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Deliktsbereichen Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern, Cyberkriminalität im engeren Sinne sowie Darknet-Kriminalität. Seit 2019 bearbeitet die ZIT auch hessenweit Ermittlungsverfahren wegen Hasskriminalität im Netz. Sie besteht heute aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), einem Oberstaatsanwalt sowie 11 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und einer Cyber-Analystin.


Im September 2018 wurde in der für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Abteilung die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hessen (ZET-HE) angesiedelt. Diese umfasst eine operative Einheit, die insbesondere Ermittlungs-verfahren wegen Mitgliedschaft in bzw. Unterstützung einer – inländischen oder ausländischen – terroristischen Vereinigung sowie Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch, die vom Generalbundesanwalt gemäß § 142a GVG abgegeben wurden, führt. Darüber hinaus ist die Einheit im Einzelfall für Ermittlungen im Zusammenhang mit Sonderlagen in Hessen zuständig. „Mit drei vernetzten operativen Spezialabteilungen ist die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main einmalig in Deutschland. Sie steht für einen starken Rechtsstaat und ist für die Herausforderungen der Zukunft gut gewappnet“, so die Ständige Vertreterin des Generalstaatsanwaltes, Leitende Oberstaatsanwältin Christina Kreis. Seit Februar 2020 ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zudem die Stelle einer Antisemitismusbeauftragten eingerichtet. Die Antisemitismusbeauftragte hat innerhalb der Justiz eine Koordinations- und Vernetzungsfunktion und steht als zentrale Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Aufgabe wird von der Ständigen Vertreterin des Generalstaatsanwalts, Leitende Oberstaatsanwältin Christina Kreis, wahrgenommen.


Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat derzeit über 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie ist vorgesetzte Behörde von neun hessischen Staatsanwaltschaften in Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg a. d. Lahn, Marburg und Wiesbaden sowie der Amtsanwaltschaft Frankfurt am Main. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit zahlreichen Verwaltungsaufgaben aus den Bereichen Dienstaufsicht, Personal, Haushalt, Aus- und Fortbildung, Informationstechnologie und Organisation des Dienstbetriebs aller Staatsanwaltschaften in Hessen. Sie bearbeitet darüber hinaus Auslieferungs- und Durchlieferungsverfahren, nimmt gegenüber dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Stellung zu Haftentscheidungen, Revisionen, Beschwerden und Rechtsbeschwerden. Gegenüber dem Hessischen Ministerium der Justiz nimmt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Stellung zu Gesetzgebungsvorhaben und Gnadengesuchen. Der Generalstaatsanwalt in Frankfurt am Main ist oberster Dienstvorgesetzter von über 440 hessischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie über 110 Amtsanwältinnen und Amtsanwälte. Jährlich bearbeiten die hessischen Staatsanwaltschaften etwa 380.000 Ermittlungsverfahren.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.