Dorfentwicklung: Weitere Infoveranstaltung zur kostenfreien Sanierungsberatung

Frankenberg(pm). Am Mittwoch, 17. April 2024, findet um 19 Uhr im Haus des Gastes Schreufa, Viermündener Str. 25, eine weitere Info-Veranstaltung zum Thema private Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung statt. Wer sein Haus im Zuge der Dorfentwicklung sanieren oder umbauen möchte, dem bietet die Stadt Frankenberg (Eder) eine kostenfreie Erstberatung an. Dieses Angebot besteht seit Mai 2023 für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden in den zwölf Außenstadtteilen Frankenbergs. Über 80 Beratungsgespräche hat das von der Stadt beauftragte Architekturbüro UF-Architektur inzwischen bereits durchgeführt. Bei der gemeinsamen Veranstaltung am 17. April mit dem Landkreis und dem Architektur-Büro erhalten Interessierte Informationen zur Förderung von privaten Vorhaben, sehen beispielhafte Sanierungen, können Fragen stellen und sich austauschen. Auch die Architektin Ute Friedrich stellt sich an diesem Abend vor. Bei Interesse können am Abend direkt Beratungstermine vereinbart werden.


Für eine reibungslose Förderantragstellung empfiehlt die Stadt dringend, das Beratungsangebot wahrzunehmen. Das Angebot umfasst ein ausführliches Beratungsgespräch vor Ort sowie Hilfestellungen bei der Frage nach notwendigen Genehmigungen. Gemeinsam können Lösungsvorschläge erarbeitet und Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Beratungstermine können entweder beim Infoabend persönlich, telefonisch unter 05635/232 oder per E-Mail an ute.friedrich@uf-architektur.de vereinbart werden. Die kostenfreie Erstberatung ist die erste Maßnahme aus dem im März 2023 beschlossenen Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) der Stadt. Bis einschließlich 2028 können private Baumaßnahmen nach den Förderrichtlinien der Dorfentwicklung bezuschusst werden. Gefördert werden können beispielsweise die Umnutzung leerstehender Scheunen oder Nebengebäuden zu Wohnzwecken, umfassende (energetische) Sanierungen, Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnstandards oder neu angelegte private Hof-, Garten- und Grünflächen. Um von der Förderung profitieren zu können, muss das Gebäude im entsprechenden Fördergebiet liegen, oder ein Einzelkulturdenkmal sein. Außerdem darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein. Die Abgrenzungskarten der Fördergebiete können auf der städtischen Webseite unter https://www.frankenberg.de/wirtschaft-stadtentwicklung/stadtentwicklung/dorfentwicklung-2021-2028/ eingesehen werden.