Anklage vor Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt
Frankfurt. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen drei Personen im Alter von 25, 20 und 19 Jahren wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges Anklage zur Jugendstrafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. Den drei polnischen Staatsangehörigen wird mit der Anklageschrift vorgeworfen, als Teil einer international agierenden Gruppierung, durch sogenannte „Schockanrufe“ in Offenbach, Frankfurt am Main und Idar-Oberstein lebensältere Menschen zur Herausgabe hoher Bargeldsummen oder von Schmuckstücken verleitet zu haben. Innerhalb dieser Bande sollen die drei Angeschuldigten als Abholer- und Logistiker fungiert haben, indem sie einerseits die Tatbeute von den Geschädigten entgegengenommen oder die vorübergehenden Aufenthalte in Deutschland, zumeist nur wenige Tage andauernd, organisiert haben sollen. Auf dieser Grundlage sollen bisher nicht identifizierte Täter am 4. August 2025 den zu diesem Zeitpunkt 86-jährigen Geschädigten in Offenbach telefonisch kontaktiert und diesem vorgespiegelt haben, seine Tochter habe in Spanien einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und eine etwaige Untersuchungshaft könne nur durch Zahlung einer Kaution vermieden werden. Der 19-jährige Angeschuldigte soll in diesem Fall als Abholer fungiert, zum vereinbarten Übergabeort gefahren sein und dort vom Geschädigten insgesamt 50 Krügerrand-Münzen im Gesamtwert von 175.000 Euro entgegengenommen haben.
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Am 4. September 2025 sollen bisher nicht identifizierte Täter die zu diesem Zeitpunkt 84-jährige Geschädigte in Idar-Oberstein angerufen und ihr vorgespiegelt haben, ihre Tochter habe einen Verkehrsunfall verursacht und werde in Untersuchungshaft genommen, wenn nicht eine Kaution gezahlt werde. In der Annahme, die Angaben seien zutreffend, soll die Geschädigte einen Geldbetrag in Höhe von 50.000 Euro abgehoben und zur Übergabe an einem zuvor vereinbarten Treffpunkt vorgehalten haben. Die Übergabe sollte dabei an eine gesondert verfolgte Mittäterin erfolgen. Der 20-jährige Angeschuldigte soll in diesem Zusammenhang fortlaufend mit der gesondert verfolgten Abholerin in Kontakt gestanden und dieser den beabsichtigten Übergabeort mitgeteilt haben. Eine solche Übergabe konnte aufgrund der vorherigen Festnahme der gesondert verfolgten Mittäterin verhindert werden.
In einem weiteren Fall soll die 25-jährige Angeschuldigte am 10. November 2025 das zuvor durch bisher unbekannte Mittäter mittels eines „Schockanrufs“ von der zu diesem Zeitpunkt 88-jährigen Geschädigten erbeutete Bargeld in mittlerer vierstelliger Höhe sowie diverse Wertgegenstände übernommen haben, während sich die beiden weiteren Angeschuldigten, dem Tatplan entsprechend, in einem Frankfurter Hotel bereitgehalten haben sollen. Alle drei Angeschuldigte konnten an diesem Tag festgenommen werden und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main setzt mit der Anklageerhebung ihren erfolgreichen Einsatz bei der Bekämpfung des Phänomenbereichs „Enkeltrickbetrüger, Schockanrufer und falsche Polizeibeamte“ weiter fort. Seit dem Jahr 2025 bündelt die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main in engem Austausch mit der hessischen Polizei und ausländischen Partnerdienststellen die Ermittlungen gegen diese international agierenden Tätergruppierungen aus dem Bereich der organisierten Kriminalität.
Informationen zur Eingreifreserve
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter, drei Oberstaatsanwälten und sechs Staatsanwälten. Sie ist eine der drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
• Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
• Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität
• Organisierte Kriminalität
• Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
• Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
• Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen
• jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung




