Bad Wildungen. Regierungspräsident Mark Weinmeister überreichte am Mittwoch, 15. April im Rahmen einer kleinen Feierstunde im Rathaus von Bad Wildungen Bstätigungsbescheide und Urkunden. Die Stadtteile Kernstadt und Reinhardshausen der Stadt Bad Wildungen erfüllen weiterhin die Voraussetzungen, um das Prädikat „Heilbad“ zu tragen. Bad-Wildungen-Kernstadt und -Reinhardshausen wurde 1894 erstmalig das Prädikat „Heilbad“ verliehen. Dieses wurde zuletzt im Jahr 2014 bestätigt. Der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte hat Ende 2025 empfohlen, das Prädikat erneut zu bestätigen. Der Hessische Wirtschaftsminister hat dieser Empfehlung im Januar 2026 zugestimmt. Mit der nun erfolgten Übergabe der Bestätigungsurkunde ist die Re-Prädikatisierung erfolgreich abgeschlossen. Bestätigt als Luftkurort wurde auch der Stadtteil Dodenau der Stadt Battenberg/Eder. Battenberg-Dodenau wurde am 15.09.1983 erstmalig das Prädikat „Luftkurort“ verliehen. Das Prädikat wurde zuletzt im Jahr 2013 bestätigt. Auch der Frankenberger Stadtteil Rengershausen darf sich weiter Luftkurort nennen. Rengershausen wurde schon am 06.11.1986 erstmalig das Prädikat „Luftkurort“ verliehen. Willingen-Schwalefeld wurde am 26.07.1976 erstmalig das Prädikat „Luftkurort“ verliehen und darf sich auch weiterhin Luftkurort nennen.
Vier Kommunen in Waldeck-Frankenberg sind weiter Heilbad und Luftkurorte

