Korbach(ots). Am Montagnachmittag, 9. März, wurde in Korbach aus einem fahrenden Auto mit einer Softairpistole in Richtung von Passanten gezielt und auch geschossen. Die Polizei hat einen Tatverdächtigen vorläufig festgenommen. In diesem Zusammenhang weist die Polizei auf die Gefahren im Umgang von sogenannten Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit hin. Gegen 15.00 Uhr ging bei der Polizei Korbach die Meldung ein, dass aus einem Auto mit HSK-Kennzeichen in der Flechtdorferer Straße in Korbach mit einer Pistole in Richtung von Passanten gezielt und geschossen worden sein soll. Die sofort eingeleitete Fahndung der Polizei mit mehreren Streifen- und Zivilwagen führte zum Erfolg. Das beschriebene Auto konnte zunächst festgestellt
werden, dabei hielt der Beifahrer eine Waffe aus dem Fenster und zielte in Richtung einer Radfahrerin. In der Straße An der Kalkmauer konnte das Fahrzeug schließlich angehalten und kontrolliert werden. Im Auto befanden sich drei Personen, die zur Personalienfeststellung zur Dienststelle gebracht wurden. Im Fußraum der Beifahrerseite konnte die Tatwaffe, eine Softairpistole, aufgefunden und sichergestellt werden. Bei dem Tatverdächtigen, der auf dem Beifahrersitz saß, handelte es sich um einen 30-Jährigen aus Korbach.
Nach bisherigen Erkenntnissen soll mit der Softairpistole auch in Richtung einer 13-Jährigen geschossen worden sein. Das Mädchen wurde dabei nicht verletzt und nach einer Erstbefragung in die Obhut ihrer Mutter übergeben. Gegen den 30- jährigen Korbach wird nun wegen versuchter Körperverletzung ermittelt. Die sichergestellte Softairpistole wird untersucht, abhängig vom
Ergebnis wird zudem wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Auf jeden Fall handelt es sich dabei aber um eines sogenannte Anscheinswaffe, daher wird mindestens ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Polizei macht im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz am Montag nochmals auf die Gefahren aufmerksam, die der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen mit sich bringen kann. Diese Imitate sind oftmals nicht sofort als „Spielzeugwaffen“ zu erkennen. Die Polizei muss im Einsatz zunächst davon ausgehen, dass es sich um echte und somit gefährliche Waffen handelt. Da die Polizei aus Gründen der Gefahrenabwehr und zum Schutz Dritter sofort einschreiten muss, können unbedachte Handlungen des Waffenträgers im schlimmsten Fall einen polizeilichen Schusswaffengebrauch auslösen.
Die Polizei warnt daher eindringlich vor solchen gefährlichen Aktionen:
Auch Spielzeugwaffen sollten nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Sehen diese echt aus, steht sogar ein Verstoß gegen das Waffengesetz wegen des Führens einer Anscheinswaffe im Raum. Zudem werden andere Menschen stark verunsichert oder gar verängstigt. Die Polizei ist auf der Suche nach Zeugen und möglichen weiteren Geschädigten, auf die geschossen oder in deren Richtung gezielt wurde. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Korbach, Tel. 05631-9710.

