Ab in die Ferien – auch für Arbeitslose?

Arbeitslose müssen Urlaub vorher genehmigen lassen

Korbach. Die Ferienzeit steht vor der Tür und damit für viele Menschen Urlaub fern von zu Hause. Arbeitslose brauchen vor einer Reise die Zustimmung ihrer Arbeitsvermittlung. Diese können sie schnell und unkompliziert über die BA-mobil APP beantragen. Für Arbeitslose stellt sich die Frage, ob sie in ihrer Situation auch die Koffer packen und verreisen dürfen. Anders als berufstätige Arbeitnehmer haben Arbeitslose keinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. In der Regel sollten sie ihren Wohnort nicht verlassen, um ggf. auf ein Arbeitsangebot schnell reagieren zu können. Damit keine Nachteile entstehen, müssen Arbeitslose vor ihrem Urlaub die Zustimmung ihrer Arbeitsvermittlung einholen. Die Agentur für Arbeit Korbach kann einer Reise zustimmen, wenn Arbeitsvermittlerin oder -vermittler vorher geprüft haben, dass die Ortsabwesenheit weder die Beschäftigungschancen schmälert noch der Teilnahme an einer Eingliederungsmaßnahme entgegensteht. In der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit wird einer Ortsabwesenheit allerdings nur in Ausnahmefällen zugestimmt, da die Eingliederungschancen in dieser Phase am größten sind.

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Nach drei Wochen müssen Arbeitslose aber wieder zurück sein. Wer dennoch länger bleiben möchte, bekommt nur für die ersten drei Wochen das Arbeitslosengeld weitergezahlt. Urlaub, der über sechs Wochen hinausgeht, führt sogar zum Verlust des Arbeitslosengeldes für den gesamten Zeitraum und wird erst nach einer erneuten Arbeitslosmeldung weitergezahlt. Die Arbeitsagentur empfiehlt, die Zustimmung zur Ortsabwesenheit einfach und schnell mit der Kunden-App zu beantragen. Infos zur kostenlosen ‚BA-mobil‘ App gibt es unter https://www.arbeitsagentur.de/apps.