Christoph von Bodenhausen zum Sachverständigen im Agrarbereich vereidigt

Kassel(pm). „Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ übernehmen im Agrarbereich wertvolle Aufgaben: Sie bewerten z.B. Aufwuchs- und Brandschäden für Gerichte und Versicherungen oder sie schätzen Hofstellen bei Erbangelegenheiten. Das Regierungspräsidium Kassel als hessenweit zuständige Bestellungsbehörde hat nun mit Christoph von Bodenhausen
einen weiteren Sachverständigen öffentlich bestellt und vereidigt. Christoph von Bodenhausen ist bestellt für das Sachgebiet 1.1.2: Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Regierungspräsident Mark Weinmeister nahm die Vereidigung persönlich vor: „Ich freue mich sehr, dass wir heute einen neuen Sachverständigen vereidigen konnten. Herr von Bodenhausen bringt beste Voraussetzungen mit, um den Anforderungen gerecht zu werden. Seine fundierten Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten machen ihn zu einem wertvollen Akteur für Gerichte, Landwirtinnen und Landwirte, Unternehmen und Institutionen, wenn es um die Erstellung von Gutachten geht“, so der Regierungspräsident im Rahmen der Vereidigung. Die Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch eine Verpflichtung zu höchsten Standards der Qualität und Verlässlichkeit. Christoph von Bodenhausen hat im Vorfeld seiner Bestellung ein umfangreiches Verfahren durchlaufen: Zunächst muss die besondere Sachkunde nachgewiesen werden. Hierzu müssen Berufserfahrung und
überdurchschnittliche Fachkenntnisse im Agrarbereich belegt werden und der bzw. die Sachverständige muss in der Lage sein, diese auch mündlich wie schriftlich verständlich und nachvollziehbar darzulegen. Die persönliche Eignung muss durch entsprechende Auskünfte dritter Personen belegt werden. Darüber hinaus müssen Bewerberinnen und Bewerber zwei Probegutachten einreichen, die dann vor dem Bestellungsbeirat in einem Fachgespräch verteidigt werden müssen.

Hintergrund:
Das Regierungspräsidium Kassel ist in Hessen die zuständige Behörde für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Agrarbereich. Dieser umfasst die Land- und Forstwirtschaft, den Garten- und Weinbau, die Fischerei sowie den Umweltschutz im Agrarbereich. Die Sachverständigen stehen Gerichten, Behörden, Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung und zeichnen sich durch ihre besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit aus. Die Bestellung ist keine Zulassung, sie ist vielmehr eine öffentliche Erklärung, dass sich Sachverständige als qualifizierte Personen eignen. Für Sachverständige bedeutet die öffentliche Bestellung die Zuerkennung einer Qualifikation, die ihren Aussagen und Gutachten erhöhten Wert verleiht. Aktuell sind in Hessen 67 Sachverständige in 70 Sachgebieten bestellt. Weitere Informationen für Bewerberinnen und Bewerber oder Interessierte: Das RP Kassel bietet eine telefonische ausführliche Erstberatung, wie der Weg zur Bestellung und Vereidigung genau aussieht. Im Erstgespräch können viele grundsätzliche Fragen schon geklärt werden; dann entsteht meist bereits ein guter Eindruck, ob die Sachverständigentätigkeit für den persönlichen Einzelfall ernsthaft in Frage kommt oder nicht.
Kontakt und Details:
https://rp-kassel.hessen.de/forsten-und-landwirtschaft/landwirtschaft-fischerei/sachverstaendigenwesen.

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