376 Jungjägerinnen und -jäger in Hessen schließen Jägerprüfungen erfolgreich ab

Kassel(pm). Von insgesamt 632 in Hessen angetretenen Jagdscheinanwärterinnen und -anwärtern haben 376 die Prüfung bestanden. Der Anteil der weiblichen Absolventinnen steigt in
diesem Jahr weiter an auf knapp ein Drittel. Die diesjährige Falknerprüfung im Herbst haben 19 Teilnehmende bestanden. Die Jäger- und Falknerprüfungen werden hessenweit von der Oberen
Jagdbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel organisiert. Die Quote der Kandidatinnen und -kandidaten mit bestandener Jägerprüfung liegt in diesem Jahr bei knapp 60 Prozent. Zum Vergleich: Im Jahr 2023 waren es 61,4 Prozent, die die aus drei Teilen bestehende Jägerprüfung in Hessen bestanden und das „Grüne Handwerk“ gelernt hatten. Weiterhin im Aufwärtstrend befindet sich die Anzahl der Jagdscheinanwärterinnen. Im Jahr 2012 waren noch 19 Prozent aller erfolgreichen Prüflinge weiblich. Im Jahr 2024 waren es rund 30 Prozent. Über ganz Hessen verteilt wurden im Jahr 2024 insgesamt 20 Prüfungen (Frühjahr 13 Prüfungen mit 434 Teilnehmenden, Herbst 7 Prüfungen mit 198 Teilnehmenden) durchgeführt. 13 Jägerprüfungsausschüsse mit je 13 ehrenamtlichen Mitgliedern wickelten die Jägerprüfungen auf gewohnt hohem fachlichen Niveau ab. Neben den Prüfungsausschüssen sind an der Prüfung auch sämtliche Jagdbehörden in Hessen sowie zahlreiche Ausbildungsvereine und -betriebe beteiligt.
Angehende Falknerinnen und Falkner wurden geprüft
An der diesjährigen zentralen Falknerprüfung nahmen außerdem 25 Prüflinge teil. Voraussetzung für das Ablegen der Falknerprüfung ist der Besitz eines Jagdscheines. Zehn Falknerinnen und neun Falkner absolvierten die Prüfungsteile erfolgreich, sechs fielen durch. Für diejenigen Prüflinge mit nicht ausreichenden Leistungen wird es kommendes Jahr einen Nachholtermin geben.
Im April 2024 fand außerdem die Nachprüfung des letztjährigen Durchgangs statt. Vier angehende Falknerinnen und Falkner traten an. Alle vier haben die Nachprüfungen bestanden. Die Obere Jagdbehörde bedankt sich bei allen Beteiligten für ihren Einsatz und wünscht den erfolgreichen Jungjägerinnen und Jungjägern einen guten Start in das neue Betätigungsfeld.


Hintergrund
Im Frühjahr und im Herbst finden in Hessen Jägerprüfungen statt. Nach langer und umfangreicher Vorbereitung werden die angehenden Jägerinnen und Jäger von den behördlich berufenen Ausschüssen geprüft. Die Jägerprüfung besteht aus drei Teilen: Einer schriftlichen Prüfung und einer praktisch-mündlichen Prüfung in vier Sachgebieten (u.a. Wildbiologie, Jagdbetrieb, Waffentechnik und Jagdrecht) sowie der Schießprüfung. Wichtigster und unter Umständen zum Ausschluss von der gesamten Prüfung führender Bestandteil aller Prüfungsteile ist die
Waffenhandhabung. Wer hier grob gegen Sicherheitsbestimmungen verstößt und damit auch eine Selbst- und Fremdgefährdung nicht auszuschließen wäre, kann die Prüfung nicht bestehen. Der wesentliche Inhalt der Schießprüfung ist also, neben der zu erzielenden Mindestleistung (Ringe) in vier Schießdisziplinen, die sichere Handhabung der jeweiligen Jagdwaffe.


Die praktisch-mündliche Prüfung findet überwiegend und praxisnah unter freiem Himmel statt. Hier werden Situationen aus dem praktischen Jagdbetrieb simuliert, die dann von den Kandidatinnen und Kandidaten zu lösen sind. Die Prüfungsvorbereitung der Falknerinnen und Falkner erfolgt durch die Falknervereine der Bundesländer und kommerzielle Jagdschulen.
Die eigentliche Falknerprüfung umfasst einen mündlichen und einen Praxisteil, die jeweils rund 20 Minuten dauern. Der Fragenkatalog ist vielfältig und soll ausdrücklich die vorhandene Sachkunde im Umgang mit den Tieren abfragen. Der praktische Prüfungsteil beinhaltet die Haltung des Beizvogels sowie die Beizjagd (= Jagd mit Greifvögeln) mit jeweils komplexen Aufgabenstellungen zu den möglichen Arten Sperber, Wanderfalke, Habicht/Wüstenbussard und Steinadler. Aus Tierschutzgründen hat sich die Obere Jagdbehörde in Hessen gegen
eine Prüfung am lebenden Tier entschieden und stattdessen eine lineare Komplexprüfung mit einer Vogelattrappe entwickelt. Diese ist in Deutschland in dieser Form ebenso einzigartig wie die umfangreiche Präparatesammlung, die dafür zur Verfügung steht.


Die Obere Jagdbehörde des RP Kassel ist für ganz Hessen zuständig. Gemäß dem Hessischen Jagdgesetz und der Hessischen Jagdverordnung ist sie mit der Ausrichtung der Jägerprüfung und der Falknerprüfung in Hessen betraut. Sie ist zudem zuständige Behörde im Sinne der BundesWildSchutzVerordnung und entscheidet landesweit über Ausnahmeerlaubnisse zur Zucht und Haltung von Greifvögeln, die dieser Verordnung unterliegen.

Mehr Informationen:
Link zum RP Kassel – Jägerprüfung
Link zum RP Kassel – Falknerprüfung

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