Festnahmen und Durchsuchungen wegen sogenannter Schockanrufe

Frankfurt(pm). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat heute in Krefeld (NRW) einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen und eine 20-jährige
Staatenlose wegen des Verdachts des (versuchten) banden- und gewerbsmäßigen Betrugs von Beamten der Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Krefeld festnehmen lassen. Im Zuge der Festnahmen wurden fünf Durchsuchungsbeschlüsse in Krefeld und Frankfurt am Main vollstreckt und diverse Beweismittel, insbesondere elektronische Datenträger, sichergestellt. Dem 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen wird zur Last gelegt, innerhalb einer Bande, die sich auf die Durchführung sogenannter „Schockanrufe“ spezialisiert hat, als sogenannter „Abholer“ fungiert zu haben. Nachdem ein noch nicht identifizierter Mittäter des Beschuldigten einer 98-jährigen Geschädigten aus Frankfurt am Main am 13.09.2023 vorgespiegelt hatte, dass ihr Sohn einen schweren Autounfall verursacht habe und er hierfür inhaftiert werden solle, soll sich der Beschuldigte zur Wohnanschrift der Geschädigten begeben haben. Dort soll er sich als „Gutachter“ des Gerichts ausgegeben haben, der dafür zuständig sei, die zur Abwendung der Inhaftierung des Sohnes erforderliche Kaution entgegenzunehmen. Aufgrund der vorgetäuschten Notlage ihres Sohnes soll die Geschädigte dem Beschuldigten 1.000,- Euro Bargeld sowie Goldschmuck im Wert von ca. 10.000,- Euro übergeben haben, woraufhin sich der Beschuldigte vom Tatort entfernt haben soll. Der 20-jährigen Staatenlosen wird die Mitwirkung an drei versuchten Betrugstaten zum Nachteil älterer Geschädigten aus Hanau, Pohlheim (Landkreis Gießen) und
Tönisvorst (Landkreis Viersen) im September und Oktober 2023 zur Last gelegt. Bei diesen Taten soll die Beschuldigte entweder als Abholerin fungiert (Pohlheim und Tönisvorst) oder die Übergabe des Geldes an einen Abholer telefonisch koordiniert haben (Hanau). Bei keiner der drei Taten kam es zu einem Verlust von Vermögensgegenständen, da die Geschädigten kurz vor der Übergabe den Betrugsversuch bemerkten (Pohlheim und Tönisvorst) oder der Abholer im Rahmen der Übergabe aufgrund polizeilicher Observation festgenommen werden konnte (Hanau).
Die Beschuldigten werden nunmehr dem Haftrichter des Amtsgerichts Krefeld vorgeführt, der über die Invollzugsetzung des Haftbefehls entscheiden wird.

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 Hintergrundinformationen 
Das Kriminalitätsphänomen „Schockanrufe“ kann wie folgt beschrieben werden: Durch im Ausland befindliche, deutschsprachige „Keiler“ werden gezielt ältere Menschen in Deutschland
angerufen. Die „Keiler“ geben sich gegenüber den Betrugsopfern als Polizeibeamte, Richter oder Staatsanwälte aus. Unter der Legende, dass ein Verwandter oder eine nahestehende Person schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht habe, sollen die Geschädigten zur Übergabe von Bargeld oder anderen Vermögensgegenständen zwecks Zahlung einer vermeintlichen Kaution verleitet werden. Bei den Opfern soll der Eindruck erweckt werden, dass es ohne die unmittelbare Übergabe der Vermögenswerte zu einer Inhaftierung der nahestehenden Person kommen wird. Sofern das Opfer zur Übergabe von Vermögenswerten verleitet werden kann, wird für die Übergabe mithilfe eines sogenannten „Logistikers“ ein sogenannter „Abholer“ bestimmt, welcher sich in der Nähe des Wohnorts der Opfer bereithält. Kommt es zur Übergabe von Vermögenswerten, werden diese an einen sogenannten „Hehler“ weitergereicht, der die erlangte Tatbeute ins Ausland verbringt. Die Aufteilung der erlangten Tatbeute zwischen den einzelnen Bandenmitgliedern erfolgt in der Regel prozentual, wobei der Großteil der Beute (jeweils ca. 40 Prozent) von den „Keilern“ und „Logistikern“ vereinnahmt wird und die übrigen ca. 20 Prozent bei den „Abholern“ und „Hehlern“ verbleiben.