Kassel(pm). Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet KB 84 bei Vöhl und Waldeck/Ober-Werbe (beide Landkreis Waldeck- Frankenberg) genehmigt. Die Vorhabenträgerin hatte im April 2022 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von drei
Windkraftanlagen (WKA) des Typs Enercon E160 EP5 E3 mit jeweils einer Gesamthöhe von 246,6 Metern, einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern und einer Nennleistung je Anlage von 5,56 MW. Der Genehmigungsbescheid wurde an die Vorhabenträgerin übergeben und wird voraussichtlich am
22. Januar 2024 im Staatsanzeiger sowie auf der Website des RP Kassel öffentlich bekanntgemacht.
Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.
Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen. Im Windvorranggebiet KB 84 gibt es keine Bestandsanlagen.
