Polizei kontrolliert 39-Jährigen: Untersuchungshaft

Bad Arolsen(ots). Nachdem eine aufmerksame Zeugin am Donnerstag, 28. Dezember 2023, eine verdächtige Person Bad Arolsen gemeldet hatte, konnte die Bad Arolser Polizei einen 39-Jährigen festnehmen. Bei der Durchsuchung fanden die Polizisten eine größere Menge an Drogen, eine Soft-Air-Pistole, verbotene Messer sowie weitere Gegenstände, die aus Straftaten stammen oder wahrscheinlich dafür verwendet wurden. Eine Haftrichterin erließ am Freitag, 29. Dezember, einen
Untersuchungshaftbefehl. Am Donnerstag, 28. Dezember, gegen 22.40 Uhr meldete sich eine Anwohnerin beider Polizei Bad Arolsen. Sie hatte einen Mann beobachtet, der im Bereich der Bad Arolser Kaulbachstraße und der Schlossstraße verdächtig in Häuser geschaut hatte. Bereits kurz nach dem Hinweis konnte eine Streife der Polizei Bad Arolsen den beschriebenen Mann in der Kaulbachstraße antreffen und kontrollieren. Der Tatverdächtige zeigte sich zunächst kooperativ, bevor er plötzlich die Flucht ergriff.

Diese dauerte aber nicht lange, der Mann konnte, auch aufgrund eines Sturzes, schnell von den Polizisten eingeholt werden. Es folgte die Durchsuchung des
Tatverdächtigen sowie seiner mitgeführten Taschen. Dabei konnten insgesamt über 100 Gramm Amphetamin sowie geringe Mengen weiterer Drogen und Drogenutensilien gefunden werden. Außer den Drogen fanden die Polizisten noch eine Soft-Air-Pistole mit Taschenlampe, mehrere, teilweise verbotene, Messer,
Debitkarten und Ausweispapiere, die aus Diebstählen stammen, sowie Einbruchswerkzeug. Zudem stellten die Polizisten noch mehrere Mobiltelefone, ein Laptop und Datenträger sicher. Der 39-Jährige aus Bad Arolsen wurde festgenommen.

Am Freitag erließ eine Haftrichterin einen von der Staatsanwaltschaft Kassel beantragten Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und dem Haftgrund der Fluchtgefahr. Der Tatverdächtige befindet sich seitdem in einer Justizvollzugsanstalt. Gegen den 39-Jährigen wurde außerdem ein Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Ermittlungen bezüglich der sichergestellten Gegenstände, die aus Straftaten stammen oder auch als Tatmittel für Einbrüche genutzt worden sein könnten, dauern ebenso an, wie die Auswertungen der elektronischen Geräte und Datenträger.

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