„Drifter“ in Winterberg

Gemeinsame Presseerklärung der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis und der Stadt Winterberg

Winterberg(ots). Das winterliche Wetter hat am Wochenende wieder einmal dazu geführt, dass sich zahlreiche sogenannter „Drifter“ auf den Weg nach Winterberg
gemacht haben, um auf schneebedeckten Parkflächen, in den Höhendörfern oder auch in der Innenstadt aufzufallen. Am späten Samstagabend wurden der Polizei mehrere Fahrzeuge in Winterberg gemeldet. Die Polizei war mit einigen Streifenwagen vor Ort und kontrollierte die einschlägigen Örtlichkeiten. Durch die Anfang 2022
beschlossene Änderung der Sondernutzungssatzung untersagt die Stadt Winterberg die Nutzung der städtischen Flächen über Nacht. Und Nutzung meint bereits das
Befahren der Parkplätze oder das Parken auf den Parkplätzen. Konkret werden mit dieser Regelung die Nutzung für die Parkplätze Großraumparkplatz Bremberg,
Parkplatz Fußgängerbrücke B 236, Parkplatz Nordhang, Parkplatz Bremberg (P2), Parkplatz Hochheide Niedersfeld, Parkplatz Kapellenhang Altastenberg, Parkplatz
Kreuzbergweg Winterberg, Parkplatz Homberg Züschen von 22.30 Uhr bis 8.00 Uhr untersagt. Zusätzlich hat die Stadt Winterberg auf dem Brembergparkplatz elektronisch gesteuerte Poller eingebaut, die den Parkplatz um 22.30 Uhr automatisiert absperrt. Wer sich danach noch auf dem Parkplatz befindet, verstößt gegen die Sondernutzungssatzung und bekommt ein Bußgeld auferlegt.

Die Polizei konnte am Samstagabend nach 22:30 Uhr einige Fahrzeuge und ihre Fahrer auf der mittlerweile abgesperrten Fläche antreffen. Im Gesamtbereich Winterberg stellte die Polizei eine dreistellige Anzahl an Fahrzeugen fest. Eine Vielzahl der Fahrzeuge war mit auswärtigen Kennzeichen versehen. Es ist davon auszugehen, dass sich ein großer Teil der angetroffenen Personen ausschließlich zum driften auf den Weg nach Winterberg gemacht hat. Gegen eine Vielzahl von Autofahrern wurde konsequent eingeschritten. Insgesamt wurden 54 Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese richten sich überwiegend nach der Sondernutzungssatzung der Stadt Winterberg. Zusätzlich wurden 13 Verwarngelder wegen anderer diverser Verkehrsverstöße erhoben. Die Beamten erteilten etwa 70 Platzverweise.

Gegen 23:40 Uhr viel der Polizei ein hochmotorisiertes Fahrzeug aus Dortmund auf. Der Fahrer wurde kontrolliert. Die Beamten stellten fest, dass der 21jährige Autofahrer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs war. Das Fahrzeug wurde vor Ort stillgelegt. Gegen den Fahrer wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Um 00:40 Uhr wurde am Skigebiet „Sahnehang“ eine Beschädigung an einer Schranke zu einem Parkplatz gemeldet. Hier besteht der Verdacht, dass diese durch bislang unbekannte Täter gewaltsam geöffnet wurde, um mit einem oder mehreren Fahrzeugen auf den Parkplatz zu gelangen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen hierzu übernommen. Die Polizei im Hochsauerlandkreis und die Stadt Winterberg werden die Situation im Stadtbereich Winterberg im Blick behalten und konsequent gegen Autofahrer vorgehen, die den öffentlichen Straßenverkehr oder auch städtische Flächen für verkehrsfremdes Verhalten nutzen. Autofahrer, welche private Flächen nutzen, verursachen nicht selten Schäden. Hier wenden sich die Eigentümer regelmäßig an die Polizei und erstatten Anzeige.

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