Dorfentwicklung Frankenberg: Prioritäten für öffentliche Maßnahmen festgelegt

Röddenau(pm). Am 25. Oktober 2022 fand im Dorfgemeinschaftshaus Röddenau das dritte öffentliche Forum zur Erarbeitung eines Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzepts (IKEK) im Rahmen der Dorfentwicklung in Frankenberg (Eder) statt. Das dritte Forum bildete den vorläufigen Abschluss der öffentlichen Beteiligung. Das Konzept umfasst am Ende alle öffentlich geplanten Maßnahmen, die im Rahmen der Frankenberger Dorfentwicklung bis 2028 umgesetzt werden sollen. Durch den Abend und die entsprechende Präsentation vor rund 50 Personen führte Karsten Dittmar, Leiter des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung, Umwelt und Finanzen. Er war für den kurzfristig ausgefallenen Dr. Jürgen Schewe vom beteiligten Planungsbüro AG Stadt eingesprungen. Dittmar dankte zunächst allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich im laufenden Prozess mit ihren Ideen, Anregungen, Diskussionen und ihrer Zeit beteiligt haben. Er blickte anschließend zurück auf die erfolgte ausgiebige Standortanalyse, auf die Ortsrundgänge in den zwölf Außenstadtteilen, auf die bisherigen zwei IKEK-Foren und die wichtige Arbeit der fünf eigens gegründeten Arbeitsgruppen.


„Wir haben einen straffen Zeitplan gehabt und haben ihn sehr gut eingehalten“, so Dittmar. Unter der Überschrift „Stadt mit reicher Geschichte und lebenswerter Zukunft“ soll das IKEK jetzt für Frankenberg vollendet werden. Die von den Arbeitsgruppen ausgearbeiteten rund 60 Projektskizzen sind von der stadtteilübergreifenden Steuerungsgruppe priorisiert und geclustert worden. Nicht alle Projekte kommen letztlich für die Dorfentwicklung in Frage, zum Teil stehen die Förderkriterien im Weg. „Hier geht aber nichts verloren“, bekräftigte auch die städtische Planerin Theresa Reis. Um das besser zu gewährleisten, wird die Steuerungsgruppe in Zukunft ergänzt durch die AG-Sprecherinnen und -sprecher. Alle Projektskizzen sollen so auf die ein oder andere Weise weiterverfolgt werden. Zum Teil bedarf es auch anderer Fördertöpfe wie LEADER, oder sie müssten von privater Hand vorangetrieben werden. „Wie viel über die Dorfentwicklung am Ende möglich ist, kommt jetzt auch darauf an, ob wir der WI-Bank eine gute Gesamtgeschichte erzählen können“, erläuterte Dittmar.


Die Liste der Projekte für den vom Fördergeber geforderten Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan umfasst aktuell knapp 30 Maßnahmen. Sie ist jedoch mit Blick auf die Gesamtlaufzeit der Dorfentwicklung in den nächsten Jahren nicht endgültig festgeschrieben, sondern wird jährlich neu bewertet. Eine Förderung mit Mitteln der Dorfentwicklung ist vor allem möglich für Planungs- und Dienstleistungen, für Basisinfrastrukturmaßnahmen, Vorhaben zum Erhalt des Ortsbildes und städtebaulich verträglicher Rückbau. Teil der Auflistung sind an verschiedenen Stellen Beratungsleistungen, zum Beispiel für diejenigen Privatpersonen, die in den Fördergebieten Umbauten oder Sanierungen planen. Für sie soll ein kostenfreies Beratungsangebot über ein Architekturbüro zur Verfügung gestellt werden. Auch verschiedene Machbarkeitsstudien für sogenannte städtebauliche „Problembereiche“ sind vorgesehen, beispielsweise in Willersdorf und Viermünden. Sie sollen die konkreten Entwicklungspotenziale vor Ort herausarbeiten.


Auch eine Reihe von Projekten für die Gesamtstadt ist vorgesehen wie eine allgemeine Bürger-App, eine Konzepterstellung für Jugendräume in den einzelnen Stadtteilen, ein übergreifendes Tourismuskonzept und die Unterstützung und Begleitung Privater bei der Umnutzung von Bestandsgebäuden. Darüber hinaus sind auch bauliche Maßnahmen für verschiedene Dorfgemeinschaftshäuser bzw. Häuser des Gastes und auch Dorfplätze skizziert. Ihnen kommt als zentrale Gemeinschafseinrichtungen eine besondere Bedeutung zu.


Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich am 10. November 2022 über den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan abstimmen. Nach der Genehmigung durch die fördergebende WI-Bank kann das Stadtparlament dann im Idealfall in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 das IKEK endgültig beschließen.
Mit dem Januar-Beschluss ist der Weg frei für die Antragstellung durch Privatleute. Wie genau das funktioniert und was dabei zu beachten ist, soll in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung im neuen Jahr noch einmal der breiten Öffentlichkeit präsentiert werden.

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