Agentur für Arbeit Korbach lockert Corona-Maßnahmen

3G-Regel entfällt ab 1. Juni
Korbach(pm). Zum Schutz von Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten galt bisher in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit Korbach die 3G-Regel sowie Maskenpflicht für persönliche Beratungsgespräche. Diese Regelungen entfallen ab 1. Juni. Das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske wird bei Besuchen in der Agentur jedoch weiterhin auf freiwilliger Basis empfohlen. Außerdem wird empfohlen für Beratungsgespräche einen Termin zu vereinbaren, dies ist unter der Arbeitnehmer-Hotline 05631/957-108 möglich.

Viele Kundenanliegen lassen sich wie bisher rund um die Uhr einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur erledigen. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit, sich arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden, Arbeitslosengeld zu beantragen oder Änderungen mitzuteilen. Ausführliche Informationen finden sich unter folgendem Link: https://www.arbeitsagentur.de/eservices.

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