CDA Nordhessen fordert ein Entlastungspaket das den Namen verdient

Beschlüsse der Bundesregierung unzureichend angesichts hoher Inflation
Vellmar(pm). „Explodierte Energiepreise und Steigerungen bei Konsumgütern belasten die gesamte Gesellschaft. Was aber kaum jemand ausspricht: Der Staat verdient glänzend an den stetig steigenden Lebenshaltungskosten“, sagt der Bezirksvorsitzende der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft in Nordhessen, Michel Stöter aus Vellmar. „Nicht nur dass das beschlossene Entlastungspaket des Bundes den Namen nicht verdient, da es dem Umfang nach kaum geeignet ist die derzeitigen Inflationsraten von rund sieben Prozent nur ansatzweise auszugleichen. Es schließt auch zahlreiche Menschen in unserer Gesellschaft aus, finden Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII kaum oder keine Berücksichtigung.“


Die nordhessischen Vertreter des Sozialflügels der Union setzen sich deswegen dafür ein, ein neues Entlastungspaket zu schnüren. Dabei soll es nicht darum gehen, kleinteilige Einzelentscheidungen in den Blickpunkt zu nehmen wie beispielsweise einmalige Energiepauschalen oder vergünstigte ÖPNV-Tickets. Zentrale Forderung der CDA ist eine einheitliche Anwendung des verringerten Mehrwertsteuersatzes auf Produkte des täglichen Bedarfs. „Bei jedem zusätzlichen Euro, den man im Moment aufgrund der Inflation ausgeben muss, verdient der deutsche Staat in den meisten Fällen 19 zusätzliche Cent“, erklärt Stöter das aktuelle Problem. „Deswegen bringt eine temporäre Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe auch nur einen Teil des gewünschten Erfolgs. Denn die Mehrwertsteuer kommt beim Sprit trotzdem oben drauf.“ Das entlaste vor allem auch Menschen mit geringen Einkommen, Rentner oder Empfänger von Sozialleistungen.


Alleine dabei darf es aber nicht bleiben. Auch im Einkommenssteuerrecht müssen Entlastungen kommen. „Wo der Bus nicht regelmäßig fährt, bringt einem ein 9-Euro-Monatsticket auch nichts“, sagt der Bezirksvorsitzende. „Es gibt gerade hier in Nordhessen zahlreiche Menschen, die auf den Individualverkehr angewiesen sind, auch im unteren Gehaltsgefüge. Und diese Menschen leiden im Moment am Stärksten unter den gestiegenen Energiepreisen.“ Deswegen müsse die Pendlerpauschale nicht nur auf die jetzt beschlossenen 38 Cent je Kilometer angehoben werden. Vor allem auch der absetzbare Höchstbetrag von 4.500 Euro muss empfindlich erhöht werden. Denn alleine aufgrund der alten Höhe der Pendlerpauschale wurde dieses Maximum bei rund 230 Arbeitstagen pro Jahr schon bei rund 55 Kilometern Fahrleistung am Tag erreicht. „Das ist weniger als die Strecke Wolfhagen Kassel hin und zurück.“

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