Fünf Windkraftanlagen in Bad Arolsen-Helsen genehmigt

Kassel/Bad Arolsen(pm). Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet KB 03c bei Bad Arolsen, Gemarkung Helsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg) genehmigt. Die Vorhabenträgerin hatte im März 2018 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions-und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Vestas V150 mit je 4,2 Megawatt Nennleistung, einer Nabenhöhe von 166 Metern und einer Gesamthöhe von 241 Metern. Die geplanten Windenergieanlagen liegen innerhalb des im Regionalplan Nordhessen ausgewiesenen Gebiets „KB 03c“. In der näheren Umgebung wurde der Bestand von weiteren neun Windenergieanlagen berücksichtigt. Der Genehmigung ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen umfassend geprüft wurden.


Hierbei wurden neben immissionsschutzrechtlichen Fragen insbesondere auch Belange des Natur- und Artenschutzes einbezogen. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.
Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2
(Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:
 die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
 die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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