RP erteilt Bescheid zur Errichtung von sieben Windkraftanlagen in der Region

Kassel/Schenklengsfeld/Zierenberg(pm/od). Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Errichtung und den Betrieb von vier Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet HEF 51 bei Schenklengsfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) genehmigt. Die Vorhabenträgerin hatte im März 2019 (betreffend eine WKA) sowie im Oktober 2021 (betreffend 3 WKA) jeweils einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.2 (Immissionsschutz und Energiewirtschaft) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt vier WKA des Typs Siemens SG 6.0 – 155 mit einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 155 m, einer Gesamthöhe von 242,5 m und einer Nennleistung von 6,6 MW. Im Vorranggebiet HEF 51 gibt es bereits 7 Bestandsanlagen. Bei den Bestandsanlagen handelt es sich um vier Windkraftanlagen des Typs Nordex N 43 und drei Windkraftanlagen des Typs Enercon E-70, wovon die vier Nordex Anlagen zurück gebaut werden.


Weitere Anlagen hat das Regierungspräsidium Kassel in Zierenberg, Gemarkung Escheberg genehmigt. Es handelt sich um drei Windkraftanlagen (WKA) im Vorranggebiet 31/33 . Die Vorhabenträgerin hatte im Februar 2021 einen entsprechenden Genehmigungsantrag beim zuständigen Dezernat 33.1 (Immissions- und Strahlenschutz) des RP Kassel gestellt. Die nun erteilte Genehmigung berechtigt zur Errichtung und zum Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N 149 mit einem Rotordurchmesser von 149,10 m, einer Nabenhöhe von 164 m, einer Gesamthöhe von 238,60 m und je 5.700 kW Nennleistung. Im Vorranggebiet 31/33 und dem unmittelbar benachbarten
Vorranggebiet 34 gibt es bereits sechs Bestandsanlagen.

Der Genehmigungen ging ein umfangreiches Verfahren voraus, in dem die Antragsunterlagen sowie die dazu eingegangenen Stellungnahmen
umfassend geprüft wurden. Hierbei wurden neben immissionsschutzrechtlichen Fragen insbesondere auch Belange des Natur- und Artenschutzes sowie der Regionalplanung einbezogen. Der Genehmigungsbescheid enthält diverse Nebenbestimmungen.


Hintergrund:
Generell bedürfen die Errichtung und der Betrieb von WKA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern einer Genehmigung nach dem
Bundesimmissionsgesetz (BImSchG). Hierfür zuständig sind in NordOstHessen die Immissionsschutzdezernate 33.1 (Kassel) und 33.2
(Bad Hersfeld) des Regierungspräsidiums Kassel. Als Bündelungsbehörde ist das RP Kassel durch verschiedene weitere
Aufgabenbereiche mit der Windkraftplanung befasst, insbesondere:

 die Regionalplanung mit der Erstellung und Durchführung des Teilregionalplans Energie zur Ausweisung von Windvorranggebieten und damit der Steuerung des Ausbaus in der Fläche,
 die Obere Naturschutzbehörde mit den Themen Natur- und Artenschutz als wesentliche Faktoren sowohl für die Flächenausweisung als auch die Anlagen-Genehmigung.
Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche NordOstHessens für Windkraftprojekte zu nutzen.

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