Familiengericht: Keine auswärtigen Gerichtstage in Frankenberg

Frankenberg(pm). Die heimische Abgeordnete der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Daniela Sommer, hat eine Anfrage an das Justizministerium gestellt, da die vereinbarten auswärtigen Gerichtstage (Sitzungstage) des Familiengerichts in Frankenberg ausgedünnt wurden und seit 2017 überhaupt nicht mehr in Frankenberg stattfinden. Das führt dazu, dass insbesondere in den Randbezirken des Amtsgerichts Frankenberg lebende Beteiligte umständliche, mit öffentlichen Verkehrsmitteln kaum zu bewältigende Reisen nach Biedenkopf auf sich nehmen müssen. Dabei könnten diese über § 5 GerOrgG ermöglicht werden. Entsprechende Modellprojekte bzgl. der auswärtigen Gerichtstage existieren bereits und werden über das Projekt „Land hat Zukunft“ beworben.


Sommer ärgert sich über die Antwort der Justizministerin Eva Kühne-Hörmann: „Die auswärtigen Gerichtstage in Frankenberg sollen laut Ministerium nicht wiederaufgenommen werden. Auch anhand von Sachargumenten wolle Wiesbaden nicht prüfen, ob ein solches Verfahren möglich sei. Leider macht man sich in Wiesbaden erst gar nicht die Mühe, Argumente zu formulieren, sondern reagiert lediglich mit fast schon zynischen nichtsagenden und am Thema vorbeigehenden Antworten. Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen!“
Sommer erinnert daran, dass die Zuständigkeit des Gerichts Biedenkopf für Familienangelegenheiten keine Selbstverständlichkeit ist, sondern eine völlig ungewöhnliche Durchbrechung der Zuständigkeitsbezirke der Gerichte und lediglich das Ergebnis von nicht transparenten Entscheidungen im Zuge der Gebietsreform in den 70ger Jahren.


„Es ist sehr bitter erneut zu erfahren, dass die schwarzgrüne Landesregierung kein Interesse daran hat, für abgelegene Orte in Nordhessen etwas bürgernah zu regeln.“ Die vor 2017 etablierte, bürgernahe Lösung der auswärtigen Gerichtstage habe dabei, dem Staat auch noch viel Geld gespart; zudem sei die Vermeidung zahlreicher Autofahrten auch ökologisch sinnvoll. Die Durchführung von auswärtigen Gerichtstagen stelle kein nennenswertes organisatorisches Problem für die Justiz dar. In diesem Fall ginge es um politischen Willen und Haltung. „Die Ministerin der Justiz ist zuständig anzuordnen, dass außerhalb des Sitzes eines Amtsgerichts Gerichtstage abgehalten werden. Das ist im Falle von Frankenberg nicht geschehen! Dass die Landesregierung sich einerseits für das Projekt „Land hat Zukunft“, mit dem sie das Landleben wieder attraktiver machen will, brüstest, andererseits aber Menschen, die betroffen sind, weite Wege – bei schlechter Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln – zumutet. Was die Fahrt nach Biedenkopf faktisch für die Bürgerin oder den Bürger bedeutet, ist der Landesregierung schlicht weg egal. Bei näherer Betrachtung der Konsequenzen hätte das CDU-geführte Justizministerium nämlich eingestehen müssen, dass bei der jetzigen Praxis unzähligen Beteiligten völlig ohne Not die Reise nach Biedenkopf zugemutet wird.“
Daniela Sommer hat mit Juristen in Frankenberg das Thema und die Antwort besprochen. Fazit ist: Mit der Beantwortung der Anfrage und der daraus ersichtlichen Haltung des Ministeriums wird das Machtgefüge aufgezeigt mit gleichzeitigem Versuch, die eigene Unwilligkeit oder Unfähigkeit zu kaschieren. Sommer fordert die Landesregierung erneut auf, sich dem Sachverhalt konstruktiv anzunehmen und die Bedarfe der Betroffenen sowie die Stärkung des ländlichen Raumes, die das Land immer wieder verspricht, in den Fokus zu rücken.

Leave a Comment

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.