Impfen: Öffnungszeiten in Frankenberg und Bad Wildungen nochmals erweitert

Waldeck-Frankenberg(pm). Durch die Mini-Impfzentren im Kreisgebiet unterstützt der Landkreis Waldeck-Frankenberg
die niedergelassenen Hausarztpraxen weiterhin bei der Impfkampagne. Bis zum Jahresende wurden die Öffnungszeiten in Frankenberg und Bad Wildungen jetzt nochmals erweitert. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. In der kommenden Woche wird demnach in Frankenberg und in Bad Wildungen am Montag, 27. und am Mittwoch, 29. Dezember mit BionTech geimpft – und zwar schon ab 13 Uhr
bis 19 Uhr. In Frankenberg befindet sich das Mini-Impfzentrum in den Räumlichkeiten im unteren Gebäude des Kreiskrankenhauses Frankenberg in der Forststraße 9a. Der Zugang erfolgt über den Hubschrauberlandeplatz. In Bad Wildungen finden die Impfungen in der
Schule Breiter Hagen statt.

Boostern nach drei Monaten und erst ab 18 Jahren
Geimpft werden kann nach einer aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut jeder, dessen Grundimmunisierung mindestens drei Monate zurückliegt. Das gilt nicht für unter 18-Jährige. Sie können laut STIKO noch keine
Drittimpfung bekommen. An den Feiertagen sind alle Impfzentren geschlossen.

Kinderimpfungen zwischen den Jahren
Ab dem 27. Dezember werden in Korbach bis einschließlich 30. Dezember zudem jeweils von 14 Uhrbis 19 Uhr ausschließlich Impfungen für Kinder ab fünf Jahren und Jugendliche sowie ihre erziehungsberechtigten Begleitpersonen angeboten. Nach Erweiterung der STIKO-
Empfehlung auf diese Altersgruppe in der vergangenen Woche hat der Landkreis kurzfristig das entsprechende Angebot geschaffen. Dafür stehen in Korbach in der letzten Kalenderwoche des Jahres extra Kinderärzte bereit, die umfassend aufklären und auf Wunsch medizinisch beraten.

Unterlagen bereithalten
Unabhängig davon, ob es sich um die erste, zweite oder dritte Impfung handelt, sollten grundsätzlich folgende Unterlagen zur Impfung mitgebracht werden: Die Krankenversicherungskarte, ein Ausweisdokument und möglichst der Impfpass. Bereits Geimpfte sollten zudem die Unterlagen ihrer Erst- bzw. Zweitimpfung bereithalten. Zusätzlich dazu sollte nach Möglichkeit das „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff“ mitgebracht werden, ebenso der „Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Schutzimpfung gegen Covid-19 mit mRNA-Impfstoff“. Beide Dokumente sollten möglichst schon vollständig ausgefüllt sein. Zum Herunterladen stehen sie auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfen bereit.

Auch im neuen Jahr wird es mit den Impfungen in den Mini-Impfzentren in Waldeck-Frankenberg weitergehen. Die genauen Zeiten werden rechtzeitig veröffentlicht.

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