Jetzt registrieren: Landkreis startet digitale Nachrücker-Plattform für Impfwillige

Korbach(pm). Die Impfungen sind ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Impfdosen, die im Impfzentrum in Korbach übrigbleiben, werden im Landkreis noch am selben Tag an berechtigte Ersatzkandidaten aus Waldeck-Frankenberg verimpft. Dafür hat der Landkreis unter www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/impfnachruecker jetzt eine digitale Impfnachrücker-Plattform eingerichtet, auf der man sich ab sofort registrieren kann. Der Landkreis stellt klar: Die Nachrücker-Plattform ist lediglich für Rest-Impfdosen gedacht. Der Hauptanmeldeweg für eine Impfung ist und bleibt aber das Terminvergabeportal des Landes Hessen.


Keine Garantie
Über die Nachrücker-Plattform des Landkreises wird berechtigten Impfkandidaten der Priorisierungsgruppen eins und zwei gemäß der Impfverordnung per Zufallsprinzip nur dann ein spontanes Terminangebot per SMS gemacht, wenn Impfdosen übrig sind. „Diese Plattform haben wir aufgebaut, damit keine Impfdosis verfällt, wenn jemand nicht zum Termin erschienen ist oder auch spontan Termine angesagt wurden. Berechtigte Impfwillige der entsprechenden Priorisierungsgruppen können daher sich über ein Online-Formular auf der Webseite des Landkreises für die Nachrücker-Liste registrieren“, erklärt Landrat Dr. Reinhard Kubat das Prinzip. „Wir können jedoch nicht garantieren, dass diejenigen, die sich darüber anmelden, auch definitiv kontaktiert werden und ein Angebot bekommen.“ Dies hänge immer davon ab, wie viele Interessenten sich in die Nachrücker-Liste eingetragen haben. „Und schlussendlich natürlich insbesondere davon, wie viele Termine am Tag tatsächlich spontan frei geworden sind“ ergänzt der Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernent Karl-Friedrich Frese.


Benachrichtigung per SMS aufs Handy
Wenn an einem Tag Impfdosen übrig sind, muss die Impfung zudem sehr zeitnah stattfinden. Wer sich also vorab online in die Nachrücker-Liste einträgt, muss sowohl schnell auf dem Handy erreichbar sein, um den möglichen Impftermin zuzusagen. Er muss weiterhin innerhalb kürzester Zeit im Impfzentrum in Korbach erscheinen können. Daher gibt es die Benachrichtigungen nur per SMS aufs Handy. Wer sich auf der Webseite des Landkreises auf der Nachrücker-Plattform angemeldet hat und künftig eine solche Benachrichtigung mit einem möglichen Impftermin aufs Handy erhält, muss auf diese SMS mit „JA“ (in Großbuchstaben) antworten. Der Termin ist nur dann gültig, wenn der Impfwillige danach nochmals abschließend eine zweite SMS als Terminbestätigung bekommen hat. „Über die digitale Nachrücker-Plattform werden mehr Interessenten benachrichtigt, als Rest-Dosen vorhanden sind“, erläutert Kreisbrandinspektor und der Leiter des Impfzentrums Gerhard Biederbick das Vorgehen. „Wer das kurzfristige Angebot zur Impfung zuerst zusagt, bekommt den Termin auch final bestätigt.“ So könne man sichergehen, dass die übrig gebliebenen Dosen in jedem Fall rechtzeitig verimpft würden. Zu beachten ist zudem, dass man sich auf der Nachrücker-Plattform nur registrieren kann, wenn man seine Erstimpfung noch nicht erhalten hat. Weiterhin stellt Biederbick klar: „Der Hauptanmeldeweg für die Schutzimpfung ist und bleibt
das Terminvergabeportal des Landes Hessen.“ Die Nachrücker-Plattform des Landkreises bietet lediglich die Chance, gegebenenfalls früher eine Impfung zu bekommen. „In der Regel versuchen wir den Impfstoff zeitlich so aufzubereiten, dass am Ende eines Tages möglichst keine Dosen übrig sind“, so Biederbick weiter. „Sollte dies dennoch der Fall sein, ist die neue digitale Plattform eine gute Möglichkeit, die Dosen schnell an Berechtigte zu verabreichen.“ Wenn man über das Nachrücker-Portal des Landkreises Waldeck-Frankenberg eine Impfung erhalten hat und sich gleichzeitig beim Land Hessen für eine Impfung angemeldet hat, muss man sich zudem – entweder online unter www.impfterminservice.de oder www.impfterminservice.hessen.de oder unter Tel. 116 117 oder Tel. 0611 – 505 92 888 – beim Land Hessen wieder für seine Impfung abmelden, damit der Termin zügig anderweitig vergeben werden
kann.

Hintergrund: Fragen und Antworten zur Impfnachrücker-Plattform
Alle Fragen und Antworten zum Thema hat der Landkreis in einer FAQ-Liste( besonders häufig gestellte Fragen) zusammengestellt, die auch online auf der Nachrücker-Plattform zu finden ist.
Wer darf sich als Impfnachrücker anmelden?
Grundsätzlich kann sich jeder anmelden, der im Landkreis Waldeck-Frankenberg lebt und der Priorisierungsgruppe 1 oder 2 nach der Corona-Impfverordnung angehört.
Wie wird ausgewählt, wer einen Nachrücker-Termin erhält?
Das System sendet seine Nachrückangebote nicht jedes Mal an sämtliche Interessenten. Es wählt automatisiert nur einen Kreis von Personen aus. Dieser Kreis wird nach dem Zufallsprinzip in Verbindung mit der Priorisierungsgruppe und dem bevorzugten Impfstoff bestimmt. Mit dem Zufallsprinzip wird sichergestellt, dass nicht immer nur die gleichen Personen ein Nachrückangebot erhalten.
Wie flexibel muss ich sein, um einen Nachrücker-Termin zu bekommen?
Eine konkrete Uhrzeit bekommt man per SMS. In der Regel wird der Termin innerhalb derselben Stunde angesetzt. Um einen Nachrücktermin wahrnehmen zu können, sollte man also innerhalb von einer Stunde am Impfzentrum in Korbach sein können.
Wann kann ich mit einer SMS-Benachrichtigung rechnen?
Es gibt keine Garantie darauf, dass man in jedem Fall kontaktiert wird. Die digitale Nachrückerliste ist ausschließlich dazu gedacht, dass keine Impfdosen verfallen. Sind Dosen übrig – etwa weil jemand anderes seinen Impftermin nicht wahrgenommen hat – erhalten registrierte Personen eine SMS mit einem sehr kurzfristigen Terminangebot. Das System wählt die Personen unter Berücksichtigung der Priorisierungsgruppen und des bevorzugten Impfstoffs zufällig aus.
Was ist, wenn ich eine SMS bekomme, den Termin aber nicht wahrnehmen kann?
Das ist absolut verständlich und kein Problem. Durch das Zufallsprinzip wird zwar sichergestellt, dass nicht immer nur die gleichen Personen ein Nachrückangebot erhalten, man hat dennoch die Chance, bei weiteren Nachrücker-Runden ein neues Angebot zu erhalten. Wenn man eine SMS bekommen hat und den Termin nicht wahrnehmen kann, kann man die SMS entweder ignorieren oder darauf mit dem Wort „NEIN“ (in Großbuchstaben) antworten.
Kann ich einen bevorzugten Impfstoff auswählen?
Ja, man kann bei der Registrierung einen bevorzugten Impfstoff angeben und wird auch nur dann kontaktiert, wenn dieser am Ende des Tages übrig sein sollte. Es werden dann nur diejenigen in das Auswahlsystem gezogen, die den angegebenen Impfstoff präferieren. Ihre Chance auf einen Nachrückertermin erhöhen sich, wenn Sie mehrere Impfstoffe auswählen. Der Impfstoff von AstraZeneca wird derzeit nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch Institut nur an Personen ab 60 Jahre verimpft.
Was ist, wenn ich bereits einen Impftermin habe?
Das ist kein Problem. Bei der Anmeldung im Nachrücker-Formular muss dann einfach das Datum des bislang geplanten Termins angegeben werden. Bis zu diesem Termin wird man dann bei der Zufallsauswahl für eine frühere Impfung berücksichtigt. Nachdem der Impftermin stattgefunden hat, wird man aus der Liste gelöscht.
Was ist, wenn ich bereits die Erstimpfung erhalten habe?
Man kann so lange als Nachrücker berücksichtigt werden, solange man noch keinen Ersttermin wahrgenommen hat. Sollte man trotz bereits stattgefundener erster Impfung einen Terminvorschlag per SMS erhalten, antworten Sie auf diesen bitte mit „LÖSCHEN“.
Kann ich meinen Nachrücker-Termin weitergeben?
Nein. Die Anmeldung gilt nur für einen selbst und ist unveränderlich. Eine Weitergabe des Terminangebots an eine andere Person ist nicht möglich. Dies bedeutet auch, dass jede Handynummer nur für eine Person genutzt werden kann.
Was muss ich zu meinem Impftermin mitbringen?
Zum Termin muss der Personalausweis, ggf. Impfpass, Krankenkassenkarte, das ausgefüllte Aufklärungs-Merkblatt und der ausgefüllte Einwilligungsbogen sowie der Nachweis zur entsprechenden Priorisierungsgruppe (Arbeitgeberbescheinigung, wenn Sie im Gesundheitsbereich oder Pflegedienst arbeiten/ Dienstausweis und Bestätigung Ihres Tätigkeitsfeldes/ Bestätigung der Einrichtung/ ärztliches Attest) mitgebracht werden.

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