Eder-Kaufmarkt spendet an das Frauenhaus

Frankenberg(pm). Iris Heinemann-Pauli überreichte eine Spende von 500€ an das Frauenhaus. Der Eder-Kaufmarkt hatte Behelfsmasken verkauft und 350€ eingenommen. Diese Summe rundete Heinemann-Pauli auf und übergab sie an Frau Gebel und Frau Schmieding, um die wertvolle Arbeit im Frauenhaus zu unterstützen. Die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses freuten sich über die Spende: „Das Geld kommt Frauen und ihren Kindern in schweren Situationen zu Gute!“


Dr. Daniela Sommer freute sich, die Spende vermitteln zu können.
Ob in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz oder in der Öffentlichkeit: Die Gewalt an Frauen ist auch in Deutschland weiter an der Tagesordnung. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, können sich beim Angebot des Vereins „Frauen helfen Frauen“ beraten lassen. Auch steht in Waldeck-Frankenberg ein Frauenhaus mit 24 Plätze für Frauen und Kinder, die in der Corona-Zeit nicht alle belegt werden können, um den Hygienevorschriften Rechnung zu tragen, zur Verfügung. Im Frauenhaus finden Frauen unabhängig von Einkommen, Nationalität, Konfession und Alter eine sichere Unterkunft und Schutz, wenn sie bedroht, bevormundet, gedemütigt und kontrolliert werden oder sexualisierte und körperliche Gewalt erleiden. Die Beratungsstelle ist unter 05621/ 91 689 und Frauenberatungsstelle@fhf-waldeckfrankenberg.de, das Frauenhaus unter 05621/ 30 95 und Frauenhaus@fhf-waldeckfrankenberg.de erreichbar.

Hintergrund
Jede vierte Frau in Deutschland, unabhängig von Alter, ethnischen und religiöser Zugehörigkeit, Schicht und Bildung, erlebt Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Beziehungspartner. Häusliche Gewalt bezieht sich auf jegliche Formen der Gewalt in einer bestehenden, sich auflösenden oder kurzzeitig zurückliegenden häuslichen Gemeinschaft (z.B. Ehe, Lebenspartnerschaft, Beziehung). Sie umfasst sowohl körperliche, als auch psychische Formen der Gewalt und äußert sich z.B. durch Ignorieren, Einschüchtern, Verdrehen von Tatsachen, Beleidigen, Drohungen, Kontrolle bis hin zu sozialer Isolation, Schlägen und sexuellen Übergriffen.
Das Gewaltschutzgesetz bietet Opfern von Häuslicher Gewalt zivilrechtlichen Schutz vor körperlichen und/oder psychischen Misshandlungen. Wenn Sie von Gewalt bedroht oder betroffen sind, können Sie (ggf. gemeinsam mit einer Rechtsanwältin) bei Gericht einen Antrag stellen, in dem Schutzanordnungen geregelt werden. Die Schutzanordnungen können z.B. dem Täter jegliche Form des Kontaktes und der Annährung zu Ihnen untersagen.

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