Wiesbaden(pm). Von Mittwoch, 16. Dezember, an gilt in Hessen eine neue Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Um Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie örtlichen Behörden die Anwendung zu erleichtern, hat die Landesregierung dazu Auslegungshinweise veröffentlicht.
Die Informationen zur Auslegung und praktischen Anwendung sind nach den Regelungen der Verordnung gegliedert, geben einen Überblick über häufige Nachfragen und erläutern die jeweils geltenden Hygieneregeln. Die Informationen sind nicht abschließend und werden regelmäßig aktualisiert. Die Auslegungshinweise ersetzen zudem nicht die Regelungen der Verordnung.
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